Erteilung eines Rechercheauftrages

Wenn Sie eine Recherche beauftragen wollen, wenden Sie sich an eine MitarbeiterIn der Abteilung Recherche und Analyse. Gern können Sie auch unsere Formulare zur Auftragserteilung oder zur Anforderung eines Angebotes nutzen und an uns senden. Nach Eingang der Unterlagen werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für eine gezielte und effektive Durchführung der Recherche sind folgende Angaben hilfreich:

  • Verbale Beschreibung des Recherchegegenstands
  • Recherchefonds: Patentliteratur, Fachliteratur, Wirtschaftsinformationen
  • Rechercheart: Stand der Technik, Überwachungsrecherche der Neuzugänge (SDI), Einspruchsrecherche, Patentfamilienrecherche mit Rechtsstand, Namensrecherche, Zitierungsrecherche, FTO (freedom to operate), Neuheit, Verletzung, statistische Analyse
  • Rechercheumfang: Zeitliche und territoriale Einschränkungen
  • Fachbegriffe: Angabe von Fachbegriffen und deren Synonymen in englischer und deutscher Sprache
  • Ihr Wissensstand: Benennung bekannter Veröffentlichungen, Firmen, Institutionen, Autoren, Erfinder; IPC-Notationen (für Patentrecherchen)
  • Abgrenzung der Recherche: Angabe nicht zutreffender Themengebiete im direkten Umfeld der Recherche
 

Rechercheauftrag von Nutzern aus der Wirtschaft

 

Nutzer der TU Ilmenau und anderer Thüringer universitärer Einrichtungen

 

Auftragsbedingungen des PATON für Recherchen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Das PATON (Auftragnehmer) beschafft für den Auftraggeber Informationen aus den ihm bekannten und zugänglichen Datenquellen.
  2. Den Rechercheauftrag hat der Auftraggeber so genau wie möglich in den Anlagen zu formulieren. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Verzögerungen, die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber den Rechercheauftrag nachträglich verändert oder präzisiert.
  3. Der Rechercheauftrag wird vom Auftragnehmer in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs aller Aufträge umgehend bearbeitet. Größere zeitliche Verzögerungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
  4. Der Auftragnehmer wendet bei der Bereitstellung seiner Dienste jede angemessene Sorgfalt an.
  5. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer inhaltlichen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der übermittelten Informationen entstehen, beschränkt sich auf grob schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Alle Rechercheberichte und andere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Anfertigung weiterer Kopien ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet. Urheberrechte an Rechercheergebnissen, die durch den Zugriff auf Datenbanken erhalten wurden, bleiben Eigentum des Datenbankherstellers, dessen schriftliche Erlaubnis zur Vervielfältigung oder weitere Veröffentlichung eingeholt werden muß.
  7. Der Auftragnehmer steht nicht für den Wahrheitsgehalt der aus den Datenquellen gewonnenen Informationen ein.