Promovieren und Habilitieren
Studiendokumente und Ordnungen
Promotionsordnung [.pdf]
- in der Fassung der Siebten Änderung vom 13. September 2011 -
Promotionsordnung [.pdf]
- in der Fassung der Sechsten Änderung vom 12. Februar 2008 -
HINWEIS: Gültig für alle Promotionsverfahren, die vor dem 22.12.2011 eröffnet wurden.
Regelungen der Fakultät EI zur Zulassung zu Promotionsverfahren [.pdf]
Habilitationsordnung [.pdf]
Promotionsgesuch (§ 5 Prom.-Ord.)
Diese Dokumente sind im Original beim Referat Bildung/Prüfungsamt abzugeben:
Liste der mit dem Promotionsgesuch einzureichenden Dokumente
Promotionsantrag (§ 6 Prom.-Ord.)
Diese Dokumente sind dem Promotionsantrag beizufügen und im Dekanat der Fakultät abzugeben:
Bitte nehmen Sie vor Abgabe Ihrer Promotionsunterlagen zwecks Klärung offener Fragen und Erstellung des Gebührenbescheides Kontakt mit Frau Rimmrott, Dekanat EI, auf.


