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INHALTE

Studienordnungs FAQ

Prüfungs-/Studienordnungs A-Z

Die Pflichtlektüre eines jeden Studenten ist seine Studienordnung (STO) und Prüfungsordnung (BPO). Hier sind dein Studiumablauf und die Prüfungen genau geregelt. Erfahrungen zeigen, dass immer wieder die gleichen, die Ordnungen betreffenden Fragen auftauchen. Deshalb hier eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Trotzdem solltest du dir aber unbedingt selbst deine STO und BPO durchlesen.

Allgemeine Bestimmungen

Auf www.tu-ilmenau.de findest du unter Studienangebot und deinem Studiengang deine Prüfungs- und Studienordnung. Hier ist der Ablauf deines Studiums geregelt. Die solltest du dir sobald du etwas Zeit hast, spätestens aber vor der 1. Prüfungsphase durchlesen.


Bachelor-Noten-Berechnung

Bei der Berechnung deiner Bachelor-Note werden alle Prüfungen eines Moduls mit den Leistungspunkten gewichtet und zu einer Modulnote zusammengefasst. Die Modulnoten werden jeweils nach der 1. Nachkommastelle „abgeschnitten“ und mit den anderen Studienleistungen wie z.B. Bachelorarbeit (alles nach Leistungspunkten gewichtet) zur Gesamtnote zusammen gefasst und wieder nach der 1. Nachkommastelle „abgeschnitten“.


Einsicht

Du hast ein Recht auf Einsicht in deine Prüfung und aus Erfahrung empfehlen wir dir sehr, dieses zu nutzen. Häufig bieten die Dozenten zentrale Termine an. Bist du an diesen verhindert, kannst du dir einen anderen Termin geben lassen. Allerdings sollte die Einsichtnahme möglichst innerhalb von 6 Wochen nach Notenbekanntgabe geschehen.


Freiversuch

Einen Freiversuch kannst du anwenden, wenn du eine Prüfung zum 2. Mal schreiben möchtest, weil du a) beim 1. Mal durchgefallen bist oder b) deine Prüfungsleistung verbessern willst. Bei a) gilt dein 1. Versuch als „nie geschrieben“, das hat den Vorteil, dass du die Prüfung nicht innerhalb von 1 Jahr wiederholen musst und du insgesamt 4 Versuche hast um die Prüfung zu bestehen. Bei b) zählt das bessere Ergebnis der beiden Prüfungen. Als MTler oder EITler hast du 5 Freiversuche und als WSWler 2. Du kannst sie nur auf Prüfungen anwenden, die du zum 1. Mal in dem Semester geschrieben hast, indem sie laut Studienplan vorgesehen sind. Einen Freiversuch meldest du beim Prüfungsamt formlos per Mail oder Brief an. Dieses muss vor dem in Kraft treten der Wiederholungsfrist und vor der Anmeldung für die Prüfung geschehen.


Hilfe

Egal wo dir der Schuh drückt, es gibt für Alles den richtigen Ansprechpartner. Hier eine kleine Zusammenfassung:. Dein Tutor, der Fachschaftsrat (fachschaftsrat-ei@tu-ilmenau.de), dein Mentor, dein Studienfachberater, das Prüfungsamt (pruefungsamt-ei@tu-ilmenau.de), die Studienberatung (studienberatung@tu-ilmenau.de). Mehr Details gibt es an anderen Stellen dieses Hefts.


Krankmeldung

Bist du zu einem Prüfungstermin krank, brauchst du ein ärztliches Attest. Dieses gibst du innerhalb von 2-4 Tagen nach dem Ereignis beim Prüfungsamt ab.


Prüfungsfrist

Du musst eine Prüfung innerhalb von 4 Semestern nach dem im Studienplan empfohlenen Zeitpunkt mindestens 1 mal geschrieben haben. s.a. Wiederholungsfrist.


Rücktritt

Du kannst von einer angemeldeten Prüfung nur noch maximal 1 Woche vor der Prüfung zurücktreten. Hierzu meldest du dich einfach am Thoska-Automaten von der Prüfung wieder ab.


Schein

Neben Prüfungen (PL) gibt es benotete (Sb) und unbenotete (S) Scheine. Die Noten werden jedoch nicht bei der Berechnung der Bachelornote einbezogen. Scheine unterliegen nicht dem Reglement der Prüfungsordnung. Du kannst sie somit so oft schreiben wie du willst.


Thoska+-Karte

Mit deinem Studentenausweis (Thoska-Karte) kannst du von der Anmeldung bis zur Notenübersicht (fast) alles rund ums Thema Prüfungen organisieren. Entweder nutzt du dazu die Thoska-Automaten im Helmholtz-Gebäude, Rechenzentrum und ASC oder du besorgst dir ein Kartenlesegerät. Infos zu der passenden Software bekommst du im Rechenzentrum.


Urlaubssemester

Bist du mit deinem Studienplan stark in Verzug geraten, ist ein Urlaubssemester eine Möglichkeit, um wieder aufzuholen. In einem Urlaubssemester darfst du nur Prüfungen aus vorherliegenden Semestern schreiben. Du hast aber den Vorteil, dass sich deine Prüfungsfristen um die Zahl der Urlaubssemester verlängern! Nicht aber die Wiederholungsfristen! Auch die, laut Studienplan empfohlenen Zeitpunkte für die Prüfungen verschieben sich um die Anzahl der Urlaubssemester (zu beachten bei den Freiversuchen, denn die kannst du ja nur auf Prüfungen, die du zum 1. Mal zum empfohlenen Zeitpunkt geschrieben hast, anmelden.)


Verlust des Prüfungsanspruchs


Du solltest mit allen Leibeskräften versuchen folgende Situation zu vermeiden, denn sonst folgt die Exmatrikulation.
a) du bist nach Durchfallen durch eine Prüfung nicht innerhalb 1 Jahres erneut zur Prüfung angetreten (Versäumnis der Wiederholungsfrist)
b) du bestehst eine 2. Wiederholungsprüfung (deinen 3. Versuch) nicht
c) du bestehst eine 1. Wiederholungsprüfung nicht, hast aber schon 40% aller Prüfungen erst in der 2. W. bestanden.
d) deine Bachelor-Arbeit wird wiederholt mit „nicht ausreichend“ bewertet


Wiederholungsfrist


Bist du durch eine Prüfung durchgefallen, musst du spätestens nach 2 Semestern wieder zur Prüfung antreten.
Bsp.: Student X hat „Physik 1“ im 1. Semester nicht bestanden, er muss nun spätestens im 3. Semester erneut „Physik 1“ schreiben. Student Y hat im 1. Semester „Physik 1“ nicht mitgeschrieben, ist also noch nie zu dieser Prüfung angetreten. Er muss spätesten im 4. Semester die Prüfung mitschreiben.


Zulassung Bachelor-Arbeit

Um mit deiner Bachelorarbeit anfangen zu können, musst du als EITler bis inklusive dem 6. Semester alle Leistungspunkte gesammelt haben. Als WSWler alle bis inklusive dem 5. Semester und als MTler brauchst du das Fachpraktikum und alle Leistungspunkte bis inklusive dem 5. Semester.