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Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft

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Bescheinigung nach § 48 BAföG

Für eine positive Bescheinigung nach § 48 BAföG sind 80% der zu erbringenden Leistungspunkte (bis zu dem beantragten Fachsemester) nachzuweisen.

Bevor Sie das Formblatt 5 im Prüfungsamt zur Bestätigung vorlegen...

... prüfen Sie bitte, ob Sie 72 LP nach dem 3. FS bzw. 96 LP nach dem 4. FS vorweisen können

 
Letzte Aktualisierung: 24.11.2009   Seite drucken   © 2004-2012 Technische Universität Ilmenau