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Bescheinigung nach § 48 BAföG
Für eine positive Bescheinigung nach § 48 BAföG sind 80% der zu erbringenden Leistungspunkte (bis zu dem beantragten Fachsemester) nachzuweisen.
Bevor Sie das Formblatt 5 im Prüfungsamt zur Bestätigung vorlegen...
... prüfen Sie bitte, ob Sie 72 LP nach dem 3. FS bzw. 96 LP nach dem 4. FS vorweisen können
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