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Credit-System & Krankmeldungen Prinzipiell können Klausuren im Credit-System zu jedem Zeitpunkt innerhalb der vorgegebenen Frist abgelegt werden. An einem Termin nicht mitzuschreiben hat nicht zur Folge, daß die Klausur mit 0 Punkten gewertet wird. Erst wenn die Prüfungsfrist abgelaufen ist und man noch nicht alle Klausuren abgelegt hat muß man eine Verlängerung beantragen, da sonst die Komplexprüfung droht. Sicherheitshalber sollte man aber gleich mit der Abgabe des Krankenscheins die Verlängerung für das CP-System beantragen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Für den Verlängerungsantrag benötigt man jedoch einen triftigen Grund. Eine Krankmeldung wäre bspw. ein solcher. |
| Prüfungskomplexe Medientechnik/Informatik sowie Medientheorie, -geschichte, -forschung Ähnlich wie beim Credit-Point-System braucht man eine bestandene Prüfung nicht einzeln nachzuschreiben. Durchgefallen ist man erst, wenn der Durchschnitt aller Prüfungen schlechter als 4,0 ist. Dann muss man jedoch alle 4 Prüfungen einzeln nachchreiben, auch die, die man vorher bestanden hat. Ein Beispiel: Informatik 4,0, Medientechnik 5,0 => Durchschnitt von 4,5 ... die Folge ist, dass auch Informatik nachgeschrieben werden muss, obwohl diese Prüfung bestanden wurde. Im Medientheoriekomplex ist das allerding noch etwas unangenehmer :( Freiversuch Hat man einen Komplex bestanden, kann er nicht mehr wiederholt werden (ähnlich wie beim Abitur) auch wenn man nicht mit der Note zufrieden ist. Aber nicht den Kopf hängen lassen, denn wie jeder weiß, ist die vier die eins des kleinen Mannes ;) |
| Freiversuch - Komplexklausuren Als Freiversuch gilt eine abgelegte Komplexprufüng nur, wenn sie bzw der Komplex selbst in dem besagten Semester VWL (3tes) und BWL (4tes) bestanden wurde. Klingt zwar komisch ist aber so. Zur näheren Erläuterung: Jemand befürchet den BWL-Komplex nicht bestanden zu haben und meldet sich für die Komplexprüfung (KP) im 4 Sem an. Möglichkeit 1: Er besteht die KP....dann ist es egal wieviele Punkte er im Komplex zuvor gesammelt hat. Diese bestandene KP kann als FV gewertet werden. Möglichkeit 2: Er besteht die KP nicht...hat aber gerade soviele Punkt gesammelt, das der Komplex bestanden wurde. Kann er seine Note mit einer weiteren KP verbessern. Die verfehlte KP gilt somit als FV. Möglichkeit 3: Er besteht KP nicht und unterschreitet im Komplex. So ist die nächste KP gleich die 1.W. --- ein FV ist hier nicht möglich. ![]() |
| Urlaubssemester Es können alle Leistungen erbracht werden, die laut Regelstudienzeit schon einmal abgelegt sein müßten, egal ob Schein oder Prüfung. Dies steht in der Imma-ordnung |
| Rechtsberatung für Studenten Die 1. Beratung für Studenten ist Kostenlos. Hierzu muß man den Anwalt aufsuchen, welcher auf der Seite des StuRa genannt wird (hier klicken!) Dieser Anwalt muß nicht derjenige sein, der für einen Fall das Mandat erhält. Dieser Service wird über das Studentenwerk abgerechnet, jeder Student hat im Laufe seines Studiums nur einen einmaligen Anspruch auf diesen Service. |
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