Zur Frauenförderung stehen dem Gleichstellungsrat der TU Ilmenau im Jahr 2012 folgende Mittel zur Verfügung:
Download Fördermöglichkeiten 2012
Für alle oben genannten Fördermöglichkeiten wurden folgende Termine zur Einreichung der Anträge festgesetzt:
1. April 2012
1. Juli 2012
1. Oktober 2012
Die Anträge der Genderprojekte müssen bis zum 1. April 2012 eingereicht werden
Der Gleichstellungsrat berät in den Monaten April, Juli und Oktober über die vorliegenden Anträge. Auf diesen Sitzungen stellen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Anträge persönlich vor (max. 5 min), um dem Gleichstellungsrat für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Die betreuenden Hochschullehrer/innen bzw. Leiter/innen der Einrichtung sollen an den Sitzungen teilnehmen.
Der Gleichstellungsrat gibt im Rahmen dieser Sitzung zu den einzelnen Anträgen ein Votum ab. Das Rektorat entscheidet endgültig. Für alle geförderten Maßnahmen gilt eine Berichtspflicht. Von den Geförderten wird erwartet, ein schriftliches Testimonial abzugeben und sich für die Gleichstellungsarbeit an der TU Ilmenau zu engagieren. Alle Anträge sind per Mail unter Gleichstellungsbuero@tu-ilmenau.de einzureichen.


