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Institut für Medien
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Ansprechpartner

Jun.-Prof. Dr. Jeffrey Wimmer

Fachstudienberater

Telefon +49 3677 69 4642

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INHALTE

BaföG §48

Bescheinigung nach § 48 BAföG

Für eine positive Bescheinigung nach § 48 BAföG müssen Sie folgende Mindestzahl von Leistungspunkten nachzuweisen:

FachsemesterLeistungspunkte
am Ende des 3. Fachsemesters
70
am Ende des 4. Fachsemesters
90
am Ende des 5. Fachsemesters
110
am Ende des 6. Fachsemesters
130

 

Das bisherige Formular "Formblatt 5" entfällt bei der Beantragung von Inlands-BaföG.

Als Nachweis über erbrachte Leistungspunkte legen Sie beim BAföG-Amt eine Leistungsübersicht "Positive Leistungen (Amt/Behörde)" vor.

Diese PDF-Übersicht können Sie sich jederzeit von Ihrem elektronischen Prüfungskonto ausdrucken.

Sie bedarf keine Unterschrift des Prüfungsamtes.

Falls Sie Auslands-BaföG beantragen wollen, reichen Sie weiterhin das Formblatt 5 zusammen mit der entsprechenden Leistungsübersicht bei uns ein.