Prüfungen
Prüfungszeiträume für das Sommersemester 2012: 16.07. - 18.08.2012 (Prüfungen für Lehrveranstaltungen des Sommersemesters) und 17.09. -29.09.2012 (Wiederholungsprüfungen aus dem Wintersemester).
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie im zu gegebener Zeit im Vorlesungsverzeichnis der TU Ilmenau unter folgendem Link.
In § 11 der Bachelor-Prüfungsordnung - Allgemeine Bestimmungen - ist die Prüfungsorganisation geregelt.
Anmeldung von Prüfungen: Die Teilnahme an jeder Prüfung setzt einen rechtzeitigen Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt voraus. Anmeldezeitraum für das Sommersemester 2012: 20.06. - 04.07.2012. Die Anmeldung für Prüfungen und Klausuren erfolgt auf elektronischem Wege mit der thoska-Karte. Wer sich aufgrund seines Praktikums nicht in Ilmenau befindet oder anderweitig verhindert ist, nutzt bitte die entsprechenden Formulare und sendet diese an das Prüfungsamt:
Fakultative Veranstaltungen: Klausuren in Lehrveranstaltungen, die Sie zusätzlich zu Ihrem Studienplan belegen, melden Sie mit diesem Formular an: Formular. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bei uns im Prüfungsamt ein.
Wiederholungsprüfungen: Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens nach 2 Semestern wiederholt werden. Werden Prüfungen nicht in diesem zeitruam wiederholt, gelten sie als abgelegt und nicht bestanden (Bewertung mit 5,0). Die Anmeldung zu einer 2. Wiederholungsprüfung erfolgt über das entsprechende Formular. Dieses muss ebenfalls bis zum Ende des Prüfungsanmeldezeitraums im Prüfungsamt eingereicht werden.
Freiversuch: Die Möglichkeit des Freiversuchs ist im § 7 geregelt. Maximal 5 Prüfungsleistungen können einmalig als Freiversuch durchgeführt werden. Die Anmeldung einer Prüfung als Freiversuch muss dem Prüfungsamt spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die erste Wiederholungsprüfung schriftlich mitgeteilt werden (Formular).
Abmeldung von Prüfungen: Bis 4 Tage vor dem Termin der jeweiligen Prüfung können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der Prüfung abmelden. Die Abmeldung erfolgt ebenfalls auf elektronischem Wege § 11 (6). Treten Studierende von ihrer Prüfungsleistung nach der Abmeldefrist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als "nicht bestanden" § 18, (1)
Bei Rücktritt oder Versäumnis durch Krankheit sind unverzüglich das Formular "Mitteilung über die Nichtteilnahme an Prüfungen wegen Krankheit" und ein ärztliches Attest im Prüfungsamt vorzulegen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.


