Modalitäten
Es können Fahrt- und Aufenthaltskosten nach der jeweils aktuellen Fassung des Thüringer Reisekostengesetzes erstattet werden. Bei den Aufenthaltskosten sind die Länderhöchstfördersätze der jeweils aktuellen Tabelle der EU-Kommission zu beachten. Der Zuschuss ist des Weiteren abhängig von den verfügbaren Mitteln im jeweiligen Hochschuljahr. Gegebenenfalls müssen Sie mit einem Eigenanteil rechnen oder eine Kofinanzierung organisieren.
Der Mindestaufenthalt beträgt 1 Woche (=5 Arbeitstage vor Ort zuzüglich jeweils 1 Tag für An- und Abreise). Sie sind also in jedem Fall mindestens 7 Tage unterwegs. Maximal kann ein Aufenthalt bis zu 6 Wochen gefördert werden, soweit ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, auch nicht auf die konkrete Höhe der Förderung.

