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Ansprechpartnerin

Elfriede Thron

Projektkoordinatorin

Telefon 03677 69-2523

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INHALTE

Wie wird die Förderung eines ERASMUS-Praktikums durch das LEONARDO-Büro Thüringen vorbereitet und durchgeführt?

Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung Ihres Praktikums vorliegen, so wird durch das LEONARDO-Büro Thüringen zunächst das ERASMUS-Teilnehmerdatenblatt anhand der Angaben in Ihrer Bewerbung gemeinsam mit Ihnen erstellt. Hier bestätigen Sie den Erhalt und Ihre Zustimmung zur ERASMUS-Studentencharta.
Als nächster Schritt wird in Zusammenarbeit mit Ihrer Praktikumsstelle die Förderung des Praktikums vorbereitet. Hierfür gelten die ERASMUS-Codes für das jeweilige Hochschuljahr.

Diese direkte Abwicklung durch das LEONARDO-Büro hat sich bewährt, da die Vertragsunterlagen vor Beginn des Praktikums komplett ausgefüllt und unterschrieben vorliegen müssen.
Sie können sich somit verstärkt auf Ihre Vorbereitung des Auslandspraktikums (sprachlich, interkulturell) und die organisatorischen Dinge (Unterkunft, Reise, Versicherung) sowie die Anforderungen durch den Studien- und Prüfungsbetrieb konzentrieren.

Für die Vorbereitung des „Training Agreements“ bzw. der „Ausbildungsvereinbarung“ wenden wir uns direkt an die Praktikumsstelle und bitten den Ansprechpartner um seine Kooperation.
Das entsprechende Dokument wird mit den notwendigen Daten versehen, Ihrer Praktikumsstelle per E-Mail übersandt und dann von Ihrer Praktikumsstelle komplettiert und unterzeichnet.
Dieses Dokument wird ebenfalls von Ihnen und Ihrer Hochschule in Thüringen unterschrieben.

Wenn dieses Dokument komplett ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist, wird die ERASMUS-Zuschussvereinbarung durch uns erstellt und Ihnen zusammen mit den Anlagen (Teilnehmerdatenblatt, Ausbildungsvereinbarung bzw. Training Agreement und Qualitätsverpflichtung bzw. Quality Commitment für ERASMUS-Studierendenpraktika, Allgemeine Bedingungen, ERASMUS-Studentencharta) zugeschickt. Die ERASMUS-Zuschussvereinbarung ist die Grundlage für die Förderung Ihres Praktikums und enthält alle relevanten Angaben bezüglich der Förderung sowie Ihrer Verpflichtungen in der Praktikumsstelle, gegenüber unserem Büro sowie Ihrer Hochschule.

Sobald Sie uns die ERASMUS-Zuschussvereinbarung zugesendet haben, werden wir die Überweisung der ersten Rate Ihrer Förderung (80 % der Gesamtsumme) veranlassen, so dass Sie rechtzeitig über die finanzielle Unterstützung verfügen können.

In diesem gesamten Prozess kommt es darauf an, dass die Praktikumsstelle und auch Sie kurzfristig reagieren, damit keine Verzögerungen entstehen.

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