INHALTE
Voraussetzungen für eine Vermittlung und Förderung
Die Förderung eines ERASMUS-Praktikums ist für Vollzeit-Studierende
- der Universität bzw. der Fachhochschule Erfurt,
- der Technischen Universität Ilmenau,
- der Friedrich-Schiller-Universität bzw. Fachhochschule Jena,
- der Fachhochschule Nordhausen,
- der Fachhochschule Schmalkalden,
- der Bauhaus-Universität bzw. Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
möglich. Die Einschreibung ist durch die Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen, dies gilt für den gesamten Praktikumszeitraum.
Die Förderung eines ERASMUS-Praktikums ist nach dem ersten Studienjahr möglich, Studierende in Masterstudiengängen bzw. Promotionsstudenten können bereits im ersten Studienjahr gefördert werden.

