Promotionsverfahren
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung eines Promotionsverfahrens ist ein Diplom- / Masterabschluss oder eine dieser Prüfung äquivalente akademische Abschlussprüfung, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurde. Ansprechpartner finden Sie im Studentensekretariat.
Promotionsstipendium
Landesgraduiertenförderung
Promotion
Ordnungen
Die aufgeführten Ordnungen mit Bezug zur Promotion stellen eine Lese- und Arbeitsfassung dar. Es handelt sich ausschließlich um einen Service für Mitglieder der Universität und andere Nutzer des Internets. Die Texte stellen keine amtliche Fassung dar. Insoweit wird auf die angegebenen Fundstellen verwiesen. Der dort veröffentlichte Wortlaut geht in Zweifelsfällen dem nachstehenden vor.
- Promotionsordnung - siehe Allgemeine Satzungen der TU Ilmenau
- Thüringer Graduiertenförderungsverordnung - siehe Bundes- und Landesrecht
Deutsche HZB und Bildungsinländer
Bewerbung für eine Promotion
Das folgende Formular richtet sich an Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bzw. an Bildungsinländer, die ihr Master Studium an einer deutschen Hochschule absolviert haben und nun an der TU Ilmenau ein Promotionsstudium aufnehmen möchten.
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| Zielgruppe | EU Bürger und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung | |
| Studiengänge | Promotionsstudium | |
| Studienbeginn | Winter- und Sommersemester | |
| Bewerbungszeitraum | laufend |
Bildungsausländer
Bewerbung für alle Studienformen und Abschlüsse
Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich bitte an die Internationale Zulassungsstelle der Universität.
Prospektive students from abroad will find special information in English at International.


