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Veröffentlichung einer Dissertation
Auszug aus der Promotionsordnung
Der Doktorand muss nach der Promotionsordnung der TU Ilmenau seine "Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise durch Vervielfältigung und Verbreitung" zugänglich machen. Dazu heißt es in der Promotionsordnung der TU Ilmenau:
Dissertationsabgabe für Promotionsverfahren, die nach dem 15.07.2001 eingeleitet wurden
Für Promotionsverfahren, die nach dem 15.07.2001 eingeleitet wurden, wird die Dissertationsabgabe an die Universitätsbibliothek nach der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst genehmigten Promotionsordnung der TU Ilmenau (in der Fassung der sechsten Änderung vom 12. Februar 2008/Verkündungsblatt 38/2008, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Nr. 5/2002 vom 27.05.2002, S. 223 - 228) geregelt, in der es heißt:
"§ 13 - Veröffentlichung der Dissertation
(1) Bevor die Promotion nach erfolgreich abgeschlossener wissenschaftlicher Aussprache vollzogen werden kann, muss die Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise durch Vervielfältigung und Verbreitung unter Berücksichtigung von Auflagen nach § 12 Abs. 5 zugänglich gemacht werden.
Das ist der Fall, wenn der Verfasser unentgeltlich an die Universitätsbibliothek abliefert:
- 40 Exemplare in Buch- oder Fotodruck (davon ein Exemplar kopierfähig) oder
- 6 Exemplare (davon ein Exemplar kopierfähig), wenn die Veröffentlichung ungekürzt in einer Zeitschrift erfolgt, oder
- 6 Exemplare (davon ein Exemplar kopierfähig), wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird, oder
- 6 maschinenschriftliche Exemplare (davon ein Exemplar kopierfähig) und 40 Kopien in Form von Mikrofiches oder
- 6 maschinenschriftliche Exemplare (davon ein Exemplar kopierfähig), wenn die Ablieferung darüber hinaus in einer elektronischen Version erfolgt, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Hochschulbibliothek abzustimmen sind.
Die der Universitätsbibliothek zur Archivierung zu übergebenden Exemplare sind auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier auszudrucken.
Außerdem ist eine Zusammenfassung (Abstract) der Dissertation im Umfang von einer halben bis ganzen DIN A4-Seite in deutscher und englischer Sprache für den Zweck der Veröffentlichung anzufertigen, die Bestandteil der Dissertationsschrift ist. Für die Verbreitung dieser Kurzfassung erhält die Universitätsbibliothek die Erlaubnis des Doktoranden.
(2) Wird eine Dissertation von einem gewerblichen Verleger herausgegeben und wird dafür ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mitteln gewährt, ist eine Anzahl von 40 Exemplaren der Universitätsbibliothek für Tauschzwecke zur Verfügung zu stellen.
(3) In den der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellten Exemplaren der Dissertation und in der Zusammenfassung sind der Tag der Einreichung, der Tag der Verteidigung und die Gutachter anzugeben."
Abgabe einer elektronischen Dissertation
(nach § 14, Abs. 1, Punkt 5)
Seit 2001 besteht für Doktoranden oder Habilitanden der TU Ilmenau die Möglichkeit, ihre Abschlussarbeiten in elektronischer Form zu veröffentlichen. Diese werden dann über die Digitale Bibliothek Thüringen verbreitet.
Bitte melden Sie Ihre Dissertation vor der Erstellung der gedruckten Form und der elektronischen Form im Präsentationsformat über das Web-Formular "Anmeldung einer Dissertation " in der Universitätsbibliothek an. Die UB teilt Ihnen dann eine URN (Uniform Resource Name) für Ihre elektronische Dissertation mit, die eine persistente, standortunabhängige Identifizierung des elektronischen Dokuments ermöglicht. Diese URN positionieren Sie bitte vor dem Ausdruck in Ihrer Dissertation auf der Titelseite unten Links.
Beispiel für die Positionierung: URN-Positionierung
Mit der Abgabe Ihrer Arbeit in elektronischer Form können Sie von den Vorteilen einer elektronischen Veröffentlichung - u.a. schnellere Verbreitung, einfacherer Bezug für Wissenschaftler an anderen Universitäten, Integration in Internet-Suchmaschinen - profitieren.
Die Universitätsbibliothek benötigt zur Verbreitung Ihrer elektronischen Dissertation im Internet
- die Dissertation im Präsentationsformat Portable Document Format (PDF) oder Postscript (PS); dabei muss die Arbeit in einer einzigen Datei zusammengefasst sein (zur Erstellung der Datei siehe Hinweise zur Erstellung von identischen Ausgaben der Dissertation in elektronischer und gedruckter Form),
- Zusammenfassungen der Dissertation in deutscher und englischer Sprache, jeweils im Umfang von einer halben bis ganzen DIN A4-Seite, als zwei reine Textdateien (TXT),
- sechs Exemplare der (aus)gedruckten und gebundenen Pflichtexemplare sowie
- die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung. (Sie können die Einverständniserklärung ausfüllen, ausdrucken und dann unterschreiben.)
Für die Ablieferung der elektronischen Bestandteile der Dissertation werden ausschließlich CD-ROMs, die nach ISO-9660 formatiert sind, akzeptiert. Zusätzlich zu dem Präsentationsformat kann die Arbeit als einfaches ASCII-Textfile abgegeben werden, nur in diesem Fall ist eine Volltextindexierung in der Digitalen Bibliothek Thüringen möglich. Die Arbeiten können über den PDF-Text hinaus auch folgende Multimedia-Formate enthalten (bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Erstellung der Dateien an die Universitätsbibliothek):
- Bilder und Grafiken: JPEG, TIFF, GIF
- Video: MPEG, AVI
- Audio: WAV, MP3
Hinweise zur Erstellung von identischen Ausgaben der Dissertation in elektronischer und gedruckter Form
Die Dissertation in elektronischer Form muss mit dem gedruckten Exemplar in allen Bestandteilen übereinstimmen. Dabei muss die gesamte Dissertation in einer PDF-Datei vorliegen. Es wird empfohlen, zunächst eine PDF-Datei zu erstellen und diese dann zu drucken. Somit werden Abweichungen von elektronischer und gedruckter Form vermieden. Bei der Erstellung der PDF-Version sollte darauf geachtet werden, dass immer alle benutzten Schriftarten in das PDF-Dokument eingebettet werden. Beim Einbinden von Grafiken und Bildern in die elektronische Dissertation sowie bei der Konvertierung in das Präsentationsformat pdf ist darauf zu achten, dass die Auflösung bei möglichst kleiner Dateigröße genügend hoch ist. Wichtig ist, dass nur die jeweils benötigte Farbtiefe gespeichert wird. So sollte man schon beim Einbinden im Textverarbeitungsprogramm nur echte Farbbilder als Farbbilder deklarieren, dagegen Grau- als Graubilder und Schwarzweiß- als Schwarzweiß-Bilder.
Beim Textverarbeitungsprogramm Latex werden häufig Fonts Type3 (Bitmap) verwendet, die vor allem bei der Darstellung des PDF-Dokumentes am Bildschirm sehr schlecht lesbar sind, obwohl der Ausdruck einwandfrei ist. Dieses Problem wird gelöst, wenn skalierbare Schriften (Type1) verwendet werden. Dazu sind diese entweder direkt in Latex einzubinden oder später beim Konvertieren von DVI zu Postscript auszutauschen. Mit dem Softwaretool pdftex können direkt Dateien im PDF-Format erstellt werden. Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite der Tex Users Group (Handbuch und Software).
Weitere Hinweise zum Thema "Herstellung einer PDF-Datei" finden Sie auch im Tutorial "Elektronisches Publizieren im PDF-Format" der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Dissertationen und das Urheberrecht
Eventuelle urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Verbreitung der Dissertation muss der Autor eigenständig klären. Im gegebenen Fall ist hierbei insbesondere vom Autor (mit dem Verlag) zu klären, ob eine elektronische Publikation über die Digitale Bibliothek Thüringen zusätzlich zu einer Publikation in Zeitschriften, Kongressbänden und Büchern erfolgen darf. Ist dies nicht der Fall, so besteht noch die Möglichkeit, nur die bibliographischen Daten, die Zusammenfassung und das Inhaltsverzeichnis mit dem Hinweis auf die Verlagspublikation über die dbt zu veröffentlichen.
Der Autor behält auch nach einer Verbreitung über die Digitale Bibliothek Thüringen das Recht, die Dissertation als ganze oder Teile für spätere Publikationen zu verwenden.
Ausführliche Informationen zum Urheberecht finden Sie unter dem Menüpunkt Autoreninformationen/Urheberrecht.
Projekt DISSONLINE
Wertvolle Hinweise zu rechtlichen Aspekten (Urheberrecht), Problemen beim Umgang z.B. mit WORD finden Sie auch auf den Seiten des Projektes DISSONLINE (Digitale Dissertationen im Internet) der DNB (Der Deutschen Nationalbibliothek) unter dem Menüpunkt Doktoranden.
Abgabe einer gedruckten Dissertation
(nach § 14, Abs. 1, Punkt 1 bis 4 für Promotionsverfahren, die nach dem 15.07.2001 eingeleitet wurden und nach § 9, Abs. 1, Punkt 1 bis 4 für Promotionsverfahren, die vor dem 15.07.2001 eingeleitet wurden)
Bitte melden Sie Ihre Dissertation vor Abgabe Ihrer Arbeit über das Web-Formular "Anmeldung einer Dissertation" in der Universitätsbibliothek an. Zusätzlich zu den in den oben genannten Paragraphen aufgeführten Exemplaren der Arbeit sind eine deutsche Zusammenfassung und bei Dissertationen, bei denen das Promotionsverfahren nach dem 15.07.2001 eingeleitet wurde, auch eine englische Zusammenfassung als reine Textdatei (TXT) mit dem Web-Formular "Anmeldung einer Dissertation" abzugeben.
Abgabe in der Universitätsbibliothek
Bei Fragen bzw. zur Abgabe (nach Voranmeldung) Ihrer Dissertation oder Habilitation wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterin
Dissertationsstelle / kostenfreie und antiquarische Erwerbung
Angelika Jasper
Tel.: 03677 69-4615
Raum: 28 im Medienzentrum
Vertretung: Carola Lecke-Vollgraf
Tel.: 03677 69-4633
Raum: 8 im K+B-Gebäude
E-Mail: disstausch.ub@tu-ilmenau.de
Anschrift:
Universitätsbibliothek
- Dissertationsstelle -
Am Eichicht 1
98693 Ilmenau
Deutsch 


