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Sprachliche Zugangsvoraussetzungen
 
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Sprachliche Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der TU Ilmenau

Als Voraussetzung für ein Studium an der TU Ilmenau gilt einer der folgenden Nachweise:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber - DSH, Stufe 2, oder
  • TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4, oder
  • das große oder kleine deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts, oder
  • die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts, oder
  • das Sprachdiplom der Konferenz der Kultusminister Stufe II, oder
  • ein Abitur an einer deutschen Schule im Ausland.

Die sprachlichen Voraussetzungen für ein Promotionsstudium können unter Umständen in Absprache mit dem wissenschaftlichen Betreuer anders festgelegt werden.

Im Zusammenhang mit einer Zulassung bietet die TU Ilmenau die Teilnahme am DSH-Kurs an.

Voraussetzung ist der Nachweis über solide Grundkenntnisse (mindestens 400 Unterrichtsstunden, Abschluss der Grundstufe).

Die Kurse mit ca. 20 Wochenstunden beginnen jeweils zum Vorlesungsbeginn. Am Ende der Mittelstufenkurse steht die DSH.

Im Umfeld der TU Ilmenau gibt es mehrere private Sprachkursanbieter, die denjenigen Studenten eine Lernmöglichkeit bieten, die nicht in die Kurse der Universität aufgenommen werden konnten.

  1. Voraussetzung für die Aufnahme in einen dieser Kurse ist jedoch immer die Teilnahme am Spracheingangstest des Sprachenzentrums der TU Ilmenau.
  2. Aktuelle Informationen dazu gibt es bei der Zentralen Ausländerberatung.

Bitte wenden Sie sich an die Internationale Studienberatung des Akademischen Service Centers, wenn Sie weitere Fragen zur Sprachausbildung haben.

  
 
  zuletzt geändert:  09:23 20.11.2008 Seite drucken