Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der TU Ilmenau
Die TU Ilmenau bekennt sich zu
den nachstehenden Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die für alle
wissenschaftlich tätigen Mitglieder der TU Ilmenau in Forschung, Lehre und
Ausbildung bindend sind. Sie stützt sich dabei auf die Qualitätsanforderungen,
die sie sich in ihrem Leitbild als Selbstverpflichtung bindend auferlegt hat (
Leitbild der TU Ilmenau, Konzilsbeschluss vom 21.05.2002). Die Grundordnung der
TU Ilmenau gilt ergänzend zu diesen Regeln.
Diese Regeln sind durch
nachfolgende Werte gekennzeichnet:
- Wissenschaftliches Arbeiten:
- Wissenschaftliche Untersuchungen werden stets nach dem
neuesten Stand der Forschung unter Verwendung des aktuellen relevanten
Schrifttums zu dem betreffenden Forschungsthema durchgeführt. Dieses Schrifttum
ist bei allen Forschungsarbeiten zu dokumentieren.
- Wissenschaftliche Ergebnisse müssen nachvollziehbar und
überprüfbar sein. Dies erfordert neben Quellenangaben eine exakte Beschreibung
der angewandten Methoden und der Ergebnisse.
- In wissenschaftlichen Arbeiten geht der jeweilige Autor
in redlicher Weise mit Gegenmeinungen um. Befunde, welche eine Hypothese des
Autors eines wissenschaftlichen Werks in Frage stellen, sind zu dokumentieren.
Der Autor setzt sich in redlicher Argumentation mit diesen Befunden
auseinander.
- Wissenschaftliche Arbeiten sollen grundsätzlich
veröffentlicht werden.
- Unterlagen wissenschaftlicher Untersuchungen
(Primärdaten) werden auf haltbaren und gesicherten Datenträgern an der Stelle
aufbewahrt, wo sie entstanden sind. Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 10 Jahre.
- Wissenschaftliches
Fehlverhalten:
- Im Falle eines Verdachts auf wissenschaftliches
Fehlverhalten kann sich jedes Mitglied der TU Ilmenau an den vom Senat
gewählten Ombudsmann wenden. Für das Verfahren und den Umgang mit
wissenschaftlichem Fehlverhalten gilt die Richtlinie über das Verfahren bei
Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten von Mitgliedern der TU Ilmenau
vom 04.05.1999 in der Fassung vom 07.05.2002. Das Recht eines jeden Mitglieds
der TU Ilmenau, sich in Konfliktfällen an den Schlichtungsausschuss der TU
Ilmenau zu wenden ( § 14 der Grundordnung) bleibt davon unberührt.
- Wissenschaftliche Betreuung:
- Die TU Ilmenau bekennt sich zu ihrer Verpflichtung
zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
- Der wissenschaftliche Nachwuchs ist möglichst
frühzeitig und umfassend an den betreffenden Forschungsarbeiten des jeweiligen
Fachgebietes zu beteiligen:
- Seminarteilnehmer und Diplomanden bringen sich
verantwortungsvoll in ihrem Aufgabenbereich in das wissenschaftliche
Gesamtvorhaben ein. Sie haben einen Anspruch auf regelmäßige Beratung und
Unterstützung bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten durch den jeweiligen Leiter
der Arbeitsgruppe.
- Ein Betreuungsanspruch besteht auch für
Forschungsarbeiten von Promovenden, sowie in der Postdoc - Phase. Promovenden,
Habilitanden und Juniorprofessoren berichten in ihrer Arbeitsgruppe regelmäßig
über den Fortgang ihrer Forschungsarbeiten und nehmen an Seminaren teil.
- Die Fachgebietsleiter leiten den wissenschaftlichen
Nachwuchs zum wissenschaftlichen Arbeiten an und fördern eine
eigenverantwortliche und selbständige Forschungstätigkeit.
- Der Leiter einer Arbeitsgruppe wird durch den
Fachgebietsleiter bestimmt, soweit nicht Festlegungen aus dem jeweiligen
Förderantrag/Förderbescheid eine andere Regelung treffen. Arbeitsgruppen sollen
in der Regel von Habilitierten oder vergleichbar qualifizierten Personen
geleitet werden, die unter der Aufsicht des für das Forschungsvorhaben
zuständigen Fachgebietsleiters stehen.
- Der Leiter der Arbeitsgruppe trägt die Verantwortung
für eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ist Ansprechpartner
für interne Konfliktlösungen zwischen Mitarbeitern sowie Mitarbeitern und
Vorgesetzten. Er überwacht die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis und leitet und koordiniert das wissenschaftliche Gesamtvorhaben der
Arbeitsgruppe unter dem gebotenen wissenschaftlichen Standard.
- Er trägt die Verantwortung für eine angemessene
Verbreitung der Ergebnisse der Forschungsarbeiten.
- Er kann seine Aufgaben zeitweilig an einzelne
Mitglieder der Arbeitsgruppe delegieren. Die Verantwortung für die Einhaltung
der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, sowie für eine Veröffentlichung
der Forschungsergebnisse bleibt davon jedoch unberührt.
- Die technischen Mitarbeiter bearbeiten wissenschaftlich - technische Aufgaben qualitätsgerecht entsprechend den Anforderungen des
verantwortlichen Wissenschaftlers.
- Bewertung wissenschaftlicher
Tätigkeit:
- Die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen erfolgt
neben anderen Kriterien anhand wissenschaftlicher Publikationen.
- Bei Prüfungen, der Verleihung akademischer Grade, bei
Einstellungen und Berufungen bekennt sich die TU Ilmenau zu dem Grundsatz,
dass die Zitierhäufigkeit nur als eines unter anderen Kriterien für die
Qualität einer Publikation herangezogen werden kann. Für die Qualität einer
Veröffentlichung kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit es sich um originelle
Fragestellungen oder deren originelle Lösungen handelt, inwieweit ein neuer
Erkenntnisgewinn und nicht nur eine Bestätigung früherer Befunde erreicht
wurde, und wie hoch der Anteil der einzelnen Forschenden am wissenschaftlichen
Konzept der Untersuchungen, an den eigenen Experimenten und an der Manuskriptgestaltung
ist.
- Bei Berufungs- und Bewerbungsverfahren, sowie bei der
leistungs- und belastungsorientierten Mittelzuweisung wird bei einer hohen
Zahl von Publikationen empfohlen, sich zusätzlich eine beschränkte Anzahl von
Publikationen benennen zu lassen, die einer Qualitätsbewertung unterzogen
werden sollen. Zur Erlangung eines Gesamtbildes können auch nichtbenannte
Veröffentlichungen in die Bewertung mit einbezogen werden.
Ilmenau, den
13.08. 2002
Prof. Dr. -
Ing. habil. H. Kern
Rektor
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Statusbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form |