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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
 

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der TU Ilmenau

 

Die TU Ilmenau bekennt sich zu den nachstehenden Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die für alle wissenschaftlich tätigen Mitglieder der TU Ilmenau in Forschung, Lehre und Ausbildung bindend sind. Sie stützt sich dabei auf die Qualitätsanforderungen, die sie sich in ihrem Leitbild als Selbstverpflichtung bindend auferlegt hat ( Leitbild der TU Ilmenau, Konzilsbeschluss vom 21.05.2002). Die Grundordnung der TU Ilmenau gilt ergänzend zu diesen Regeln.

 

Diese Regeln sind durch nachfolgende Werte gekennzeichnet:

 

  1. Wissenschaftliches Arbeiten:
    • Wissenschaftliche Untersuchungen werden stets nach dem neuesten Stand der Forschung unter Verwendung des aktuellen relevanten Schrifttums zu dem betreffenden Forschungsthema durchgeführt. Dieses Schrifttum ist bei allen Forschungsarbeiten zu dokumentieren.
    • Wissenschaftliche Ergebnisse müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Dies erfordert neben Quellenangaben eine exakte Beschreibung der angewandten Methoden und der Ergebnisse.
    • In wissenschaftlichen Arbeiten geht der jeweilige Autor in redlicher Weise mit Gegenmeinungen um. Befunde, welche eine Hypothese des Autors eines wissenschaftlichen Werks in Frage stellen, sind zu dokumentieren. Der Autor setzt sich in redlicher Argumentation mit diesen Befunden auseinander.
    • Wissenschaftliche Arbeiten sollen grundsätzlich veröffentlicht werden.
    • Unterlagen wissenschaftlicher Untersuchungen (Primärdaten) werden auf haltbaren und gesicherten Datenträgern an der Stelle aufbewahrt, wo sie entstanden sind. Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 10 Jahre.

     

  2. Wissenschaftliches Fehlverhalten:
    • Im Falle eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann sich jedes Mitglied der TU Ilmenau an den vom Senat gewählten Ombudsmann wenden. Für das Verfahren und den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gilt die Richtlinie über das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten von Mitgliedern der TU Ilmenau vom 04.05.1999 in der Fassung vom 07.05.2002. Das Recht eines jeden Mitglieds der TU Ilmenau, sich in Konfliktfällen an den Schlichtungsausschuss der TU Ilmenau zu wenden ( § 14 der Grundordnung) bleibt davon unberührt.

     

  3. Wissenschaftliche Betreuung:
    • Die TU Ilmenau bekennt sich zu ihrer Verpflichtung zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
    • Der wissenschaftliche Nachwuchs ist möglichst frühzeitig und umfassend an den betreffenden Forschungsarbeiten des jeweiligen Fachgebietes zu beteiligen:
      • Seminarteilnehmer und Diplomanden bringen sich verantwortungsvoll in ihrem Aufgabenbereich in das wissenschaftliche Gesamtvorhaben ein. Sie haben einen Anspruch auf regelmäßige Beratung und Unterstützung bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten durch den jeweiligen Leiter der Arbeitsgruppe.
      • Ein Betreuungsanspruch besteht auch für Forschungsarbeiten von Promovenden, sowie in der Postdoc - Phase. Promovenden, Habilitanden und Juniorprofessoren berichten in ihrer Arbeitsgruppe regelmäßig über den Fortgang ihrer Forschungsarbeiten und nehmen an Seminaren teil.
    • Die Fachgebietsleiter leiten den wissenschaftlichen Nachwuchs zum wissenschaftlichen Arbeiten an und fördern eine eigenverantwortliche und selbständige Forschungstätigkeit.
    • Der Leiter einer Arbeitsgruppe wird durch den Fachgebietsleiter bestimmt, soweit nicht Festlegungen aus dem jeweiligen Förderantrag/Förderbescheid eine andere Regelung treffen. Arbeitsgruppen sollen in der Regel von Habilitierten oder vergleichbar qualifizierten Personen geleitet werden, die unter der Aufsicht des für das Forschungsvorhaben zuständigen Fachgebietsleiters stehen.
      • Der Leiter der Arbeitsgruppe trägt die Verantwortung für eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ist Ansprechpartner für interne Konfliktlösungen zwischen Mitarbeitern sowie Mitarbeitern und Vorge­setzten. Er überwacht die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und lei­tet und koordiniert das wissenschaftliche Gesamtvorhaben der Arbeitsgruppe unter dem gebotenen wissenschaftlichen Standard.
      • Er trägt die Verantwortung für eine angemessene Verbreitung der Ergebnisse der Forschungsarbeiten.
      • Er kann seine Aufgaben zeitweilig an einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe delegieren. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, sowie für eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse bleibt davon jedoch unberührt.
    • Die technischen Mitarbeiter bearbeiten wissenschaftlich - technische Aufgaben qualitätsgerecht entsprechend den Anforderungen des verantwortlichen Wissenschaftlers.

     

  4. Bewertung wissenschaftlicher Tätigkeit:
    • Die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen erfolgt neben anderen Kriterien anhand wissenschaftlicher Publikationen.
    • Bei Prüfungen, der Verleihung akademischer Grade, bei Einstellungen und Berufungen bekennt sich die TU Ilmenau zu dem Grundsatz, dass die Zitierhäufigkeit nur als eines unter anderen Kriterien für die Qualität einer Publikation herangezogen werden kann. Für die Qualität einer Veröffentlichung kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit es sich um originelle Fragestellungen oder deren originelle Lösungen handelt, inwieweit ein neuer Erkenntnisgewinn und nicht nur eine Bestätigung früherer Befunde erreicht wurde, und wie hoch der Anteil der einzelnen Forschenden am wissenschaftlichen Konzept der Untersuchungen, an den eigenen Experimenten und an der Manuskriptgestaltung ist.
    • Bei Berufungs- und Bewerbungsverfahren, sowie bei der leistungs- und belastungsorientierten Mittelzuweisung wird bei einer hohen Zahl von Publikationen empfohlen, sich zusätzlich eine beschränkte Anzahl von Publikationen benennen zu lassen, die einer Qualitätsbewertung unterzogen werden sollen. Zur Erlangung eines Gesamtbildes können auch nichtbenannte Veröffentlichungen in die Bewertung mit einbezogen werden.

 

Ilmenau, den 13.08. 2002

 

 

Prof. Dr. - Ing. habil. H. Kern

Rektor

 

 

 

 

 

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Statusbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form

  
 
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