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Systemakkreditierung
(bisher: Prozessakkreditierung) 

Durch das BMBF wurde von Dezember 2004 bis November 2006 ein Pilotprojekt "Prozessqualität für Lehre und Studium - Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung" gefördert. Mit dem Projekt zur Optimierung von Prozessqualität im Bereich Lehre und Studium sowie zur Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Systemakkreditierung wurde das Ziel verfolgt, Hinweise zur Fortentwicklung des deutschen Akkreditierungswesens zu geben. Die Ausgangsthese lautet dabei, dass das Verfahren der Systemakkreditierung das bestehende Verfahren der Programmakkreditierung entlasten wird: Hochschulen, die eine Prozessakkreditierung erfolgreich durchlaufen haben, erfüllen damit die Anforderungen an die Einzelakkreditierung all ihrer Studienangebote. Ausgehend von der Prämisse, dass eine hohe Qualität des Prozesses zu einer hohen Qualität des Produkts dieses Prozesses beiträgt, sollen im Ergebnis die Hochschulen in ihrer Steuerungsfähigkeit im Bereich Lehre und Studium gestärkt und unterstützt werden. (weitere Informationen auf der Seite von ACQUIN)

Nachdem der Akkreditierungsrat am 29.02.2008 die Allgemeinen Regeln zur Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen sowie damit verbundenen Beschlüssen verabschiedet und die Agentur eine Zulassung zur Systemakkreditierung vom Akkreditierungsrat erhalten hat, wird die TU Ilmenau im Wintersemester 2008/2009 bei ACQUIN den Antrag auf Systemakkreditierung stellen. Zu Beginn des Sommersemesters 2009 ist der erste Vor-Ortbesuch zur Vorbereitung der Begutachtung geplant. Die erste Begehung dient vornehmlich der Information über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme. Die zweite Begehung, deren Zeitpunkt frühestens im Wintersemester 2009/2010 liegen wird, dient der kritischen Analyse der vorgelegten Unterlagen und der Durchführung der Merkmalsstichproben. Anschließend erfolgt das Begutachtungsverfahren. Hierzu gehören vertiefte Begutachtungen von 15 % der Studiengänge, mindestens aber von drei Studiengängen, unter denen der polyvalente Bachelor Lehramt vertreten sein wird (Programmstichprobe). Mit der Akkreditierungsentscheidung wird spätestens zum Ende des SS 2010 gerechnet.

Da die Systemakkreditierung, die Akkreditierung der innerhalb der Universität ablaufenden Prozesse vornimmt, ist die Dokumentation der zu Studiengängen führenden Prozesse erforderlich. Die Aufzeichnung der Entscheidungsstrukturen und Entscheidungswege sollen belegen, dass die Qualität der Studiengänge gesichert ist. Hierfür wurde ein Prozesshandbuch, das sogenannte Qualitätsmanagementhandbuch erarbeitet, in welchem u.a. beschrieben wird, welche Wege bei der Beantragung und Verabschiedung von Studiengängen zu gehen sind, wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind und wie in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung gewährleistet werden soll. Mittels Prozesshandbuch erfolgt die Selbstdokumenation über die Prozessqualität der Universität. Es bildet demzufolge die Beurteilungsgrundlage für die Gutachtergruppe.

Die Systemakkreditierung wird mit einer systematischen stichprobenartigen Programmakkreditierung kombiniert. Mit dieser Stichprobe soll die der Systemakkreditierung zugrunde liegende Annahme bestätigt werden, dass eine hohe Prozessqualität auch eine hohe Programmqualität zur Folge hat bzw. die Verbesserung der Prozessqualität auch zur Verbesserung der Programmqualität führt.

Für die Universität heißt das:

Wenn

  • bei der Konzeption eines neuen Studiengangs,
  • bei der Durchführung des Studienbetriebs,
  • der Evaluation laufender Studiengänge und
  • der gegebenenfalls erforderlichen Reformierung der Studiengänge

auf eine hohe Qualität aller Verfahrensschritte und in diesem Rahmen gleichzeitig auf die Einhaltung der Gütekriterien für das Erreichen der erforderlichen Studienprogrammqualität geachtet wird, dann sichert und optimiert die Hochschule selbst fortlaufend und dauerhaft die Qualität von Studium und Lehre, ohne dass jeder einzelne Studiengang mit demselben Aufwand wie bisher überprüft werden muss. Prozesse der Entwicklung, Einführung und Umsetzung sowie Weiterentwicklung von Studiengängen stehen daher im Zentrum eines von der Universität selbst verantworteten und offen gelegten Qualitätsmanagements für Studium und Lehre, das im Rahmen der Systemakkreditierung begutachtet werden soll. Während bei der Begutachtung der Prozesse die Überprüfung des Vorhandenseins der Qualität sowie der Einhaltung und Wirksamkeit des Prozessqualitätssystems im Vordergrund steht, werden im Rahmen der Stichprobenprogrammakkreditierung Zielsetzung, Konzept, Inhalt, Ressourcen, Implementierungsverfahren sowie die programmbezogene Qualitätssicherung an exemplarischen Studiengängen überprüft. Demzufolge soll anhand einer Stichprobenakkreditierung geprüft und belegt werden, dass die Maßnahmen des Qualitätsmanagements zum Erfolg führen. Kriterien der Stichprobenakkreditierung sind:

  • Ziel des Studiengangs: plausibel, nachgewiesen, valide
  • Konzept: plausibel, kongruent, zielführend, machbar
  • Implementierung: zielführende Organisations- und Verfahrensabläufe, adäquate und vorhandene Ressourcen
  • Qualitätssicherung und -verbesserung: angemessen, zielführend

Sich aus der Stichprobenakkreditierung ergebende Erkenntnisse haben Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Prozesses der Qualitätssicherung von Studiengangkonzeptionen. Vor diesem Hintergrund ist die Systemakkreditierung eng gekoppelt mit der Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.

  
 
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