A
A
Ablauf
Ablauf
Ein Ablauf ist eine zeitliche und logische Abfolge miteinander verknüpfter Aktivitäten, in deren Rahmen eine Kenngrößenerfassung erfolgt, aber keine eigenständige Regelung mittels Einleiten entsprechender Eingriffsmöglichkeiten (Definition laut Qualitätsmanagementhandbuch der TU Ilmenau).
Abschlüsse/Abschlussgrade
Abschlüsse/Abschlussgrade
Für einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Master-Studiengang kann jeweils nur ein Grad verliehen werden.
Eine Differenzierung der Abschlussgrade nach Dauer der Regelstudienzeit wird bei den Bachelor- und Master-Studiengängen nicht vorgesehen. Bei der Gradbezeichnung wird nicht zwischen den Profiltypen unterschieden. es erfolgt keine Differenzierung nach Hochschultyp in den Abschlussbezeichnungen. Abschlüsse und Abschlussbezeichnungen sind international (zumindest in Europa) kompatibel zu gestalten und sollten aus Gründen der Transparenz und Übersichtlichkiet eine möglichst geringe Anzahl von Bezeichnungen aufweisen.
Die Abschlussbezeichnung wird im Akkreditierungsverfahren eines Studienganges auf Antrag der jeweiligen Universität bzw. der Fakultät festgelegt. Sie gilt dann für die Dauer der Akkreditierung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird den Absolvent(inn)en eine der Abschlussbezeichnung entsprechende Urkunde übergeben, die zwingend durch das Diploma Supplement ergänzt wird, welches im Einzelnen Auskunft über das dem Abschluss zu grunde liegende Studium gibt.
Fächergruppen | Abschlussbezeichnungen |
|---|---|
Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kunstwissenschaften | Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
Mathematik, Naturwissenschaften, Medizin, Argrar-, Forst- u. Ernährungswissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
Ingenieurwissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) Master of Engineering (M.Eng.) |
Wirtschaftswissenschaften | Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
Rechtswissenschaften | Bachelor of Laws (LL.B.) Master of Laws (LL.M.) |
Akkreditierung
Akkreditierung
Die Akkreditierung ist ein Mittel zur Qualitätssicherung neuer Studiengänge in den Hochschulen. Sie soll Transparenz bewirken, Verfahrenssicherheit gewährleisten, (Mindest-) Qualität sichern und dadurch national und international Mobilität der Studierenden erleichtern sowie Anerkennung der Abschlüsse gewährleisten.
Im Akkreditierungsverfahren (ausgeführt von sog. Akkreditierungsagenturen) werden die Studiengänge auf die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Vorgaben lt. Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrahmengesetz begutachtet. Kriterien für eine Akkreditierung sind in erster Linie:
- Mindestanforderungen an Qualität und internationale Vergleichbarkeit der Lehrpläne einschließlich Studienablauf und Studienorganisation, Leistungsnachweise und Prüfungen (Studierbarkeit des Studienganges);
- Berufsbefähigung der Absolvent(inn)en auf Grund eines in sich schlüssigen, im Hinblick aud das Qualifizierungsziel plausiblen Studiengangkonzepts;
- personelles Potential der beantragenden Hochschule für den Studiengang sowie räumliche, apparative und sächliche Ausstattung
Akkreditierungsagentur
Akkreditierungsagentur
Eine Akkreditierungsagentur überprüft im Rahmen eines kostenpflichtigen Verfahrens die Qualität von Studiengängen (insbesondere Bachelor- und Master-Studiengänge) mit dem Ziel, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats zu vergeben.
Dabei kommen vom Akkreditierungsrat vorgegebene Richtlinien und Mindeststandards zur Anwendung. Derzeit sind folgende Agenturen für die Akkreditierung von Studiengängen vom Akkreditierungsrat autorisiert:
- Akkreditierungsagentur für Ingenieur-, Informatik- und Naturwissenschaften (ASIIN)
- Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZevA)
- Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V. (ACQUIN)
- Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS)
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS)
- Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsverfahren
Die Entscheidungen im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens beruhen durchgängig auf Kriterien. Darunter werden definierte Maßstäbe des Entscheidens verstanden, die im Einzelfall allerdings Beurteilungsspielräume zulassen. Standards spielen insbesondere bei der Herstellung von Transparenz, bei der Definition von Schnittstellen und im Hinblick auf die Einhaltung von Rechtsregeln eine Rolle. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des Studienganges wird hingegen in der regel von einem Rekurs auf inhaltliche Standards abgesehen. Ausgehend von der Zieldefinition werden die Kohärenz, Stimmigkeit und Schlüssigkeit der Konzeption, die Kohärenz der Implementierung sowie die Kompetenz und Kapazität der Anbieter des Studienprogramms, Qualität zu überprüfen, zu sichern und zu modifizieren, folgendermaßen hinterfragt:
- Sind valide Studiengangziele formuliert?
- Ist das Konzept des Studienganges insgesamt und sind die Studiengangmodule je für sich geeignet, zur Erreichung der Studiengangziele zu führen?
- Ist die konsequente Umsetzung des Studiengangkonzepts gewährleistet?
- Gibt es eine taugliche Überprüfung von Zieldefinitionen, von darauf aufbauendem Konzept und von dem Grad seiner Umsetzung?
- Findet eine Iteration im Sinne einer Rückkopplung als Folge der Überprüfung zum Zweck der Fehlerbehebung und Optimierung auf allen Prozessstufen statt?
Die Hochschulen müssen in einer Selbstdokumentation darlegen, inwieweit die genannten Aspekte bei der Planung des Studienganges berücksichtigt werden bzw. begründen, inwiefern sie nicht einbezogen und umgesetzt wurden.
Arbeitsaufwand
Arbeitsaufwand
Arbeitsaufwand wird auch als Workload bezeichnet.
Unter dem Begriff Workload versteht man die gesamte Zeit, die von den Studierenden im Mittel aufgebracht werden muss, um die definierten Lernziele (Learning Outcomes) zu erreichen, wobei sich hinter den Lernzielen konkret festgelegte zu erwerbende Kompetenzen (in Abhängigkeit vom Berufsprofil) verbergen. Sie berücksichtigt also nicht nur die Kontaktzeiten der Lehrveranstaltungen, sondern auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung, der Prüfungsvorbereitung sowie für das Selbststudium und die Anfertigung von Haus- und Projektarbeiten und Belegen usw.
ASC - Akademisches Service Center
ASC - Akademisches Service Center
Das Akademische Service Center dient seit dem 1.09.2005 als neue Struktureinheit im Sinne des Qualitätsmanagementsystems der TU Ilmenau als zentrale Anlaufstelle für die Studierenden im Rahmen der Studienorganisation, der Prüfungsverwaltung und der Studierendenberatung und -betreuung und koordiniert die Zusammenarbeit mit den einzelnen Zuständigkeitsbereichen der Verwaltung, der Fakultäten sowie internen und externen Dienstleistern.
Zum ASC gehören:
intern:
permanent:
Studierendensekretariat / Weiterbildung, internationales Studierendensekretariat, Zentrale Studien- und Studierendenberatung, Studentenwerk, Psychologische Beratungsstelle
temporär:
Prüfungsämter der Fakultäten, Servicekontaktstellen nach Bedarf (Studierendenrat, Fachschaften, Thüringer Koordinierungsstelle "Naturwissenschaften und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen" usw.)
extern:
Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Krankenkassen, Arbeitsagentur, Finanzinstitute
Im Rektorat gehört es zum Verantwortungsbereich der/s Prorektorin/Prorektors für Bildung.
B
B
Bachelor-Studiengang
Bachelor-Studiengang
Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Während des Studiums werden grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der gewählten Studienrichtung erworben.
Laut § 19 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt die Regelstudienzeit von Bachelor-Studiengängen mindestens drei und höchstens vier Jahre. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium erfolgen.
Bologna-Prozess
Bologna-Prozess
Bologna-Prozess steht als Synonym für die derzeitigen Hochschulreformprozesse in Europa (bis 2010).
Im Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Hochschulminister/innen die Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit. Alle zwei Jahre findet eine Nachfolgekonferenz statt. zwischenzeitlich haben sich insgesamt 40 Staaten diesem Vorhaben angeschlossen.
Aufgaben und Ziele:
- Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
- Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen
- Einführung von Modularisierung und eines Leistungspunktesystems (zum Transfer und für die Akkumulierung von Studien- und Prüfungsleistungen)
- Förderung der Mobilität durch Beseitung von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung
- Festlegung der Zuständigkeiten der beteiligten Instanzen und Institutionen
- Evaluierung von Programmen oder Institutionen, einschließlich interner Bewertung, externer Beurteilung, Beteiligung der Studierenden und Veröffentlichung der Ergebnisse
- ein System der Akkreditierung oder Zertifizierung oder ähnliche Verfahren
- internationale Beteiligung, Kooperation und Vernetzung
- die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
- Ausbau der lebenslangen Weiterbildung (Lebenslanges Lernen)
- Enge Einbeziehung der Hochschulen und der Studierenden in den Prozess zur Entwicklung des europäischen Hochschulraumes
- Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraumes (einschließlich transnational education)
- Einbeziehung der Promotionsausbildung als dritter Ausbildungszyklus in die Studiensysteme
BPO
BPO
Bachelor-Prüfungsordnung
Vorlage für die Bachelor-Studienordnung des Studienganges Elektrotechnik und Informationstechnik
Vergleich Magister-Prüfungsordnung
BPO-AB
BPO-AB
Bachelor-Prüfungsordnung - Allgemeine Bestimmungen
Für die Bachelor-Studiengänge wurde eine Bachelor-Prüfungsordnung - Allgemeine Bestimmungen der TU Ilmenau als Rahmenordnung erarbeitet und durch die Gremien verabschiedet. Sie wurde mit Schreiben vom 15.07.2005 durch das Thüringer Kultusministerium genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Verkündungsblatt Nr. 18/2005 vom 26.07.2005, S. 5 ff. ist diese Ordnung in Kraft getreten.
BPO-BB
BPO-BB
Bachelor-Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen
Die Vorgaben der BPO-AB werden durch die Bachelor-Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen der einzelnen Studiengänge ergänzt bzw. spezifiziert. Auch sie müssen von den Gremien verabschiedet und vom Thüringer Kultusministerium genehmigt werden.
Hier eine Vorlage des Studienganges Elektrotechnik und Informationstechnik.
D
D
Diploma Supplement
Diploma Supplement
Diploma Supplement ist die Bezeichnung für einen Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen, der offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Informationen beigefügt werden soll.
Es entstand 1998/99 aus einer Initiative von Europäischer Union, Europarat und UNESCO, der sich inzwischen die meisten europäischen Staaten angeschlossen haben. Es soll die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch Berufszwecke erleichtern und verbessern. es wird in der Standardform in englischer Sprache ausgestellt.
E
E
European Credit Transfer System (ECTS)
European Credit Transfer System (ECTS)
Das ECTS ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (auf die Studierenden ausgerichtetes System).
Basis ist das Arbeitspensum (Workload), das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen, Ziele, die vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind.
Es wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des Sokrates-Programms) eingeführt. es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa. Eines der zentralen Ziele der Erklärung von Bologna vom Juni 1999 ist die Weiterentwicklung des ECTS zu einem für ganz Europa gültigen Akkumulierungssystem.
Standards für die Vergabe von Leistungspunkten (LP) nach ECTS:
- Es sind 60 LP pro Studienjahr (30 LP pro Semester) in einem Studiengang bzw. -programm zu veranschlagen.
- Die Arbeitsbelastung der Studierenden pro Jahr soll 1800 Stunden nicht übersteigen. Europaweite Untersuchungen ergaben, dass die durchschnittliche Arbeitsbelastung zwischen 1500 und 1800 Stunden pro Jahr in den Studiengängen der verschiedensten Wissenschaftsgebieten schwankt. Diese Werte angesetzt, stehen hinter einem LP zwischen 25 und 30 Stunden Workload (Arbeitspensum).
- Die Zuordnung von LP zu einem Modul ergibt sich aus dem Verhältnis des für das Modul veranschlagten Arbeitsaufwandes zu dem der für ein Studienjahr zur Verfügung stehenden Workload-Kapazität (1500 bis 1800 Stunden)
- Die Bemessung des Workloads eines Moduls richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, den Studierende durchschnittlich aufbringen müssen, um die festgelegten Studienziele zu erreichen und das Modul erfolgreich abzuschließen.
- Die Vergabe von LP erfolgt nach einem erfolgreichen Abschluss des Moduls (i.d.R. mit einer bestandenen Prüfung oder anderen Leistungs- bzw. Studiennachweisen) unabhängig von der Benotung.
Evaluation
Evaluation
Unter Evaluation wird die Bewertung und Begutachtung von Leistung, Wirkung, erfolg und/oder Effizienz/Wirtschaftlichkeit von Bildungs- oder anderen Prozessen verstanden. das Ziel einer Evaluation ist die Qualitätsverbesserung nach selbst definierten Qualitätszielen.
Im Gegensatz dazu dient die Akkreditierung von Studiengängen der Sicherung von Standards, die auf der Grundlage der Bologna-Kriterien erstellt sind. Das Ziel von Akkreditierungen ist die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und die Sicherung von Mindestkriterien.
EvaSys
EvaSys
EvaSys ist ein auf hoch entwickelten Datenerfassungstechniken sowie Internettechnologien basierendes System der Firma Electric Paper, das zu schnell und effektiv durchführbaren Evaluationen (Durchführung von Befragungen und deren Auswertung) befähigt.
An der TU Ilmenau wird EvaSys im Rahmen von Lehrveranstaltungsevaluierungen, von Absolvent(inn)en- und weiteren Studierendenbefragungen eingesetzt.
F
F
Fach
Fach
Ein Fach ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene und abprüfbare Lehr- und Lerneinheit im engsten Sinne als Baustein eines Moduls.
Fachverantwortung
Fachverantwortung
Die Fachverantwortung hat eine für das Fach verantwortliche Hochschullehrkraft bezüglich der Inhalte, Lehrformen und Organisation.
Die Veranstwortung für die Fächer sowie die zugehörigen Lehrveranstaltungen liegt bei den Fachgebieten. Für jedes Fach gibt es Fachverantwortliche, die durch die Studienkommission der Fakultät festgelegt werden und sich im Rahmen der Qualitätssicherung mit den Qualitätsmanagementbeauftragten der Fakultät abstimmen müssen.
Die Fachverantwortlichen zeichnen sich verantwortlich für das Erreichen der Lernziele des Faches und die Vermittlung der Kompetenzen und müssen dies im Rahmen der Qualitätssicherung eigenverantwortlich überprüfen.
Der/m Prodekan/in ist in regelmäßigen Abständen darüber zu berichten.
Im Ergebnis der Überprüfung der Qualität der Fächer muss eine Rückkopplung erfolgen. Ggf. sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuleiten. Insbesondere Mängel, die Einfluss auf die Fächer- und Modulgestaltung bzw. die Gestaltung des Studienganges haben, sind über die Modulverantwortlichen in die Studiengangkommission weiterzuleiten.
Fächerkatalog
Fächerkatalog
Der Fächerkatalog umfasst alle an der TU Ilmenau angebotenen Fächer.
Im Unterschied zum Modulhandbuch spiegelt der Fächerkatalog das Fächerangebot aller Fachgebiete der Universität wider. Er dient im Rahmen der Konzipierung bzw. der Überarbeitung eines Studienganges der Studiengangkommission zur Gestaltung des Studienplanes.
Die Eintragungen werden über die Hochschullehrkräfte fortlaufend aktualisiert. Änderungsmöglichkeiten bestehen für die Fachgebiete jederzeit. Pro Fach ist anzugeben:
- Studiengang bzw. Studiengänge
- Zugehörigkeit zum Modul / zu Modulen
- Fachname
- Semester
- Fachverantwortung und Dozent/in
- Fachinhalt
- Lernziele / erworbene Kompetenzen
- Zuordnung zum Curriculum
- Lehrformen / SWS
- Leistungspunkte
- Voraussetzungen
- Art, Dauer und Form der Studien- /Prüfungsleistungen
- Anzahl paralleler Seminar- /Praktikumsgruppen
- Evtl. im Ausgleich dazu zu streichende Fächer
- Empfohlene Literatur
Der Fächerkatalog untersetzt das Modulhandbuch.
Die Pflege des Fächerkatalogs ist ein Ablauf im Rahmen des Kernbereichs "Lehre und Studium".
Der Fächerkatalog ist ein Instrument des Qualitätsmanagements.
G
G
Gestuftes Studiensystem (Bachelor / Master)
Gestuftes Studiensystem (Bachelor / Master)
Ein Hauptziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen. Im Berliner Kommuniqué (2003) bekräftigten die europäischen Hochschulminister(inn)en nochmals dieses Vorhaben, indem sie sich verpflichteten, dass bis 2005 mit der Einführung zweistufiger Studiensysteme in den Unterzeichnerstaaten zu beginnen ist. Für die Hochschulpraxis bedeutet das im Konkreten die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen
Für deutsche Hochschulen regelt der § 19 des Hochschulrahmengesetzes die rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben.
Bachelor-Studiengänge sind grundständig und führen innerhalb einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern bis maximal 8 Semestern zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, hinter dem sich der entsprechende Erwerb von 180 bis 240 ECTS-LP verbirgt. Ein absolviertes Bachelor-Studium ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Master-Studiums, das in einer Regelstudienzeit von 2 bis 4 Semestern zu einer weiteren Berufsqualifizierung führt. Bachelor- plus Master-Studium sollten in der Regel insgesamt 10 Semester umfassen. Somit sind für den Erwerb eines Master-Abschlusses insgesamt 300 ECTS-LP notwendig. Bachelor- und Master-Studiengänge können konsekutiv und nicht-konsekutiv angeboten werden.
I
I
Instrumente des Qualitätsmanagements
Instrumente des Qualitätsmanagements
Die Instrumente des Qualitätsmanagements sind "Werkzeuge" als Handlungsgrundlage im Rahmen des Qualitätsmanagements.
Sie werden innerhalb der Prozesse und Abläufe zur Umsetzung des Qualitätsmanagements eingesetzt.
Bisher werden an der TU Ilmenau folgende Instrumente eingesetzt:
- Modulhandbuch
- Fächerkatalog
- Jahres-Ist-Analyse der Fachgebiete
- Kennziffern
- Ordnung zur Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und Dienstleistung.
Diese sind im Rahmen der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems durch Weitere zu ergänzen.
J
J
Jahres-Ist-Analyse
Jahres-Ist-Analyse
Hierbei handelt es sich um jährliche Ist-Analysen der Fachgebiete (FG), in deren Rahmen Informationen erfasst werden, die als Grundlage für die Qualitätssicherung jedes einzelnen Fachgebietes dienen. Dazu gehören:
- eine Kurzbeschreibung des Fachgebiets, u.a. zur personellen Ausstattung des Fachgebietes, zusätzliches Potenzial, Anzahl abgeschlossener Diplomarbeiten, Projektarbeiten und Promotionen und speziell
- im Bereich Studium und Lehre u.a. Fächer des FG, Dienstleistungen für andere FG, Weiterbildungsangebote
- im Bereich Forschung u.a. Drittmitteleinwerbung, Anzahl der Veröffentlichungen, Vorträge und Patente.
Als Handlungsgrundlage wurde ein zentraler Fragenkatalog erarbeitet. Diese Informationen sind durch die/den Dekan/in der Fakultät auszuwerten und im Rahmen der Mittelvergabe zu berücksichtigen.
Die Jahres-Ist-Analyse der Fachgebiete ist ein Instrument des Qualitätsmanagements.
K
K
Kennziffern der Qualitätssicherung
Kennziffern der Qualitätssicherung
Kennziffern der Qualitätssicherung können sowohl qualitativer als auch quantitativer Natur sein.
Ergebnisse von Evaluationen und Befragungen (subjektive Beurteilungen) tragen dabei im Wesentlichen einen "weichen" Charakter, während sich Ergebnisse im Rahmen des Controllings und von Statistikerhebungen (objektive Erhebungen) in "harten" Zahlen ausdrücken lassen, die allerdings im Gesamtkontext der Universität, der Fakultäten und der einzelnen Studiengänge zu relativieren sind.
Mögliche Kennziffern, über die man Aussagen über die Qualität von Studium und Lehre treffen kann, sind:
"Weiche" Kennziffern:
- Evaluation der Fächer / LV in Verantwortung der Fakultäten
- Evaluation der Module pro Studiengang in Verantwortung der Studiengangkkommission
durch
- Befragung der Studierenden (z.B. LV-Evaluierung mittels EvaSys)
- Befragung vom internen und externen Fachkollegium (empfohlener Leitfaden)
"Harte" Kennziffern
Lehre:
- Absolvent(inn)en / Fachgebiet (FG)
- Lehrbelastung / FG
- Betreute Diplom-, BA- und MA-Arbeiten / Personal
- Lehrauslastung / Personal
- Personalaufwand / Studienplatz
- Finanzielle Ausstattung / Studienplatz
Forschung:
- Promotionen / FG
- Eingeworbene Drittmittel / FG
- Veröffentlichungen / FG
- Vorträge / FG
- Patente 7 FG
Für die realistische Umsetzbarkeit eines Studienganges müssen Kennziffern gefunden werden, die die vorhandenen Kapazitäten in den Fakultäten und Fachbereichen berücksichtigen.
Die Kennziffern sind ein Instrument des Qualitätsmanagements.
Kernbereich
Kernbereich
Kernbereiche sind als inhaltliche Zuordnung von Prozessen zu den grundlegenden Tätigkeitsfeldern der Universität zu verstehen (Definition laut Qualitätsmanagementhandbuch der TU Ilmenau).
siehe Prozess!
KMK
KMK
KMK ist das zulässige Kürzel für Kultusminister-Konferenz.
Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufbauende bzw. fächerübergreifende Bachelor- und Master-Studiengänge (Gestuftes Studiensystem).
Laut § 19 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes darf die Regelstudienzeit (des Vollstudiums) dieser Studiengänge in Summe (Bachelor + Master) fünf Jahre nicht überschreiten.
Sie können an verschiedenen Hochschulen und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Abschluss studiert werden.
Konzil
Konzil
Das Konzil ist ein Gremium der TU Ilmenau.
Das Konzil gibt Empfehlungen zu hochschulpolitischen Grundsatzfragen und fasst Beschlüsse zur weit reichenden Gestaltung der Universität. Es verabschiedet die Grundordnung und die Wahlordnung der Universität.
Es wird direkt von allen Mitgliedern der Universität gewählt. Die 61 Mitglieder des Konzils werden durch geheime und unmittelbare Gruppenwahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt, Studierende für die Dauer von einem Jahr.
L
L
Learning Outcomes
Learning Outcomes
Learning Outcomes sind im Vorfeld definierte Qualifikations-/ Lernziele, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, einem Fach oder einem Modul erreicht sein sollen.
Zur Erhöhung der Transparenz sowie zur besseren Orientierung der Lehrenden und Studierenden enthalten die Modul- / Fachbeschreibungen Informationen über die angestrebten Qualifikations-/ Lernziele der einzelnen Module / Fächer.
Leistungspunkte (LP)
Leistungspunkte (LP)
Leistungspunkte (LP) sind im Sinne des European Credit Transfer System (ECTS) als „Währungseinheit“ für die Erlangung bestimmter Studienziele zu sehen. Sie werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls (i.d.R. nach bestandener Prüfung – ohne Berücksichtigung der Noten) vergeben. Hinter ihnen verbirgt sich der quantitative (zeitliche) Studienaufwand für die Erbringung der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Anrechnung von LP auf Module / Fächer ist nicht auf die Lehrleistungen, also die anteiligen Semesterwochenstunden (SWS) abzustellen, sondern auf den entsprechenden durchschnittlichen Zeitaufwand (Workload), den ein Studierender benötigt, um das Modul erfolgreich absolvieren zu können. Bemessung und Zuordnung der LP haben nach dem ECTS zu erfolgen.
M
M
Master-Studiengang
Master-Studiengang
Master-Studiengänge setzen in der Regel auf einen Bachelor-Abschluss auf und sind obligatorisch nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" zu differenzieren. Der Profiltyp wird bei der Akkreditierung nach folgenden Kriterien festgestellt:
- Studierende stärker anwendungsorientierter Studiengänge sollen in der Lage sein, berufsspezifische Frage- und Problemstellungen aufzugreifen und sie mit Hilfe des aktuellen Wissensstandes zu lösen. Die Lehre wird von Lehrenden vertreten, die über einschlägige Erfahrungen in der berufspraktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden verfügen. Die Lehrinhalte müssen die Anwendung des Wissens für berufsrelevante, anwendungsbezogene Problemstellungen beinhalten, und die Hochschulen müssen über Ausstattungen für berufsfeldbezogene praktische Übungsmöglichkeiten verfügen.
- Studierende stärker forschungsorientierter Studiengänge werden auf der Basis vermittelter Methoden- und Systemkompetenz und unterschiedlicher wissenschaftlicher Sichtweise zu eigenständiger Forschungsarbeit angeregt, die auch über die aktuellen Grenzen des Wissensstandes hinausreicht. Die Lehre soll getragen werden von Lehrenden, die neben berufspraktischen Erfahrungen auch aus eigener aktiver Forschung schöpfen können. Die Lehrinhalte sind auf die Befähigung zur Integration wissenschaftlicher Vorgehensweisen unterschiedlicher Fachgebiete und die Einbindung von Studierenden in Forschungsprojekte ausgerichtet. Die Hochschulen müssen eine entsprechende Ausstattung und Forschungskontakte nachweisen, an denen Studierende partizipieren können.
Modul
Modul
Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene und abprüfbare Lehr- und Lerneinheiten als Baustein eines Studiums, der zur Erlangung bestimmter Teilqualifikationen im Rahmen der Gesamtqualifikation eines Berufsbildes führen.
An der TU Ilmenau kann sich ein Modul aus mehreren thematisch zusammenhängenden Fächern zusammensetzen.
Modulhandbuch
Modulhandbuch
Das Modulhandbuch beinhaltet die Modulbeschreibungen, die dem Studierenden laut KMK-Rahmenvorgaben zur Verfügung gestellt werden müssen.
An der TU Ilmenau sind für die jeweiligen Studiengänge alle in den gültigen Prüfungs- und Studienordnungen aufgeführten Modulbeschreibungen in elektronischer Form verfügbar und über die Webseiten der TU Ilmenau abrufbar. Pro Modul wird angegeben
- Modulbezeichnung
- Lernziele, vermittelte Kompetenzen
- Zugehörige Fächer
Änderungsmöglichkeiten des Modulhandbuches bestehen nur, nachdem die Gremien den Änderungen zugestimmt haben. Hier muss zwischen einer Aktualisierung der Fächer im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich unterschieden werden. Änderungen von Fächern, die zum Pflichtangebot von Studiengängen gehören, dürfen erst vorgenommen werden, wenn nach Beschlussfassung im Fakultätsrat und Empfehlung des Senates eine Zustimmung des TKM vorliegt. Bei Modulen des Wahlpflichtbereiches ist ein gültiger Fakultätsratsbeschluss ausreichend. Um eine Kontinuität der Studiendokumente zu gewährleisten soll eine Aktualisierung des Modulhandbuches einmal jährlich möglich sein. Durch die Veröffentlichung ein Semester vor Beginn des Moduls im Verkündungsblatt der TU Ilmenau tritt die aktualisierte Version in Kraft.
Das Modulhandbuch stellt den verbindlichen Teil des Fächerkatalogs dar, der Basis für die Organisation des Studienbetriebes ist. Hierfür wird z.Z. an einer IT-mäßigen Umsetzung gearbeitet - siehe Abbildung unten.
Das Modulhandbuch ist ein Instrument des Qualitätsmanagements.
Modulverantwortung
Modulverantwortung
Eine Hochschullehrkraft übernimmt die Verantwortung für ein Modul. Sie ist zuständig für die Formulierung der Lernziele, für die Modulgestaltung (Auswahl der Fächer) und für die Modulevaluation.
Jedes Modul liegt in der Verantwortung einer/s Modulverantwortlichen, die/der durch die Studiengangkommission beauftragt wird und für die Überprüfung der Erfüllung des von der Studiengangkommission formulierten Modulziele durch die Zusammensetzung des Moduls aus Fächern (Pflicht/Wahlfächer) verantwortlich ist. Die/der Modulverantwortliche muss sich mit den Studiengangverantwortlichen abstimmen und besitzt Eingriffsmöglichkeiten auf den Prozess der Qualitätssicherung des Studienganges. Gleichzeitig muss sie/er eine Abstimmung zur Modulzusammensetzung aus Fächern mit Fachverantwortlichen durchführen sowie einen Abgleich der Kapazitäten über den zuständigen Fakultätsrat initiieren.
MPO
MPO
Master-Prüfungsordnung
Vorlage für Magister-Studienordnung des Studienganges Elektrotechnik und Informationstechnik
Vergleich Bachelor-Prüfungsordnung
MPO-AB
MPO-AB
Master-Prüfungsordnung – Allgemeine Bestimmungen
Für die Master-Studiengänge wurde eine Master-Prüfungsordnung – Allgemeine Bestimmungen der TU Ilmenau als Rahmenordnung erarbeitet und durch die Gremien verabschiedet.
MPO-BB
MPO-BB
Master-Prüfungsordnung – Besondere Bestimmungen
Die Vorgaben der MPO-AB werden durch die Master-Prüfungsordnungen – Besondere Bestimmungen der einzelnen Studiengänge ergänzt bzw. spezifiziert.
Vorlage des Studienganges Elektrotechnik und Informationstechnik
N
N
O
O
Ordnung zur Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und Dienstleistung
Ordnung zur Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und Dienstleistung
Diese Ordnung regelt Abläufe, Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer Qualitätssicherung aller Bereiche und Prozesse der Universität im Zusammenhang stehen. Sie legt insbesondere Bewertungskriterien für die Evaluation der einzelnen Kernbereiche, den zeitlichen Rahmen, den organisatorischen Ablauf, Verantwortlichkeiten und Konsequenzen fest.
Zur Zeit liegt sie im Entwurf vor und hat folgenden Bearbeitungsstand erreicht:
Mit Beschluss vom 6. Juli 2004 hat der Senat den Studienausschuss mit der Erarbeitung einer Evaluationsordnung für Lehre und Forschung an der TU Ilmenau beauftragt. Mit der Erarbeitung des Qualitätsmanagementhandbuches hat sich gezeigt, dass zusätzlich eine Betrachtung der Dienstleistung erforderlich ist. Die Ordnung ist von den Qualitätsmanagementbeauftragten der Struktureinheiten unter der Leitung der/s Qualitätsmanagementbeauftragten der Universität zu erarbeiten und ggf. weiterzuentwickeln.
Die Ordnung ist ein Instrument des Qualitätsmanagements und wirkt besonders stark prozessübergreifend, da sie in allen Kernbereichen wirksam wird.
P
P
Programmakkreditierung
Programmakkreditierung
Siehe Akkreditierung, Akkreditierungsverfahren!
Hier wird ein konkreter Studiengang akkreditiert.
Bislang ist in Deutschland die Programmakkreditierung üblich. Die Hochschule stellt einer der inzwischen sechs bundesweit agierenden und vom Akkreditierungsrat mit der Akkreditierung beauftragten Akkreditierungsagenturen das Konzept für den neuen Studiengang vor: Sie erläutert ausführlich die Ziele, Inhalte und Anforderungen des Studiengangs, die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen einer Selbstdokumentation. Die von der Agentur für das Gutachten beauftragten Personen sichten die Unterlagen und befragen gegebenenfalls die Mitglieder des Fachbereichs, um anschließend zu einem gemeinsamen Urteil über die wissenschaftliche, organisatorische und finanzielle Realisierbarkeit des Studienkonzepts zu gelangen (sog. Peer Review). Bei der Begutachtung bereits laufender Studiengänge werden auch die Ergebnisse bereits erfolgter interner oder externer Evaluationen berücksichtigt. Am Ende des Verfahrens steht entweder die erfolgreiche Akkreditierung des Programms, eine Akkreditierung mit Auflagen oder die Ablehnung des Antrags.
Das Verfahren der Programmakkreditierung ist für Hochschulen nicht nur kostenintensiv und arbeitsaufwendig – letztlich findet jeder Fachbereich, jedes Fach seinen eigenen Weg zum „guten Studienprogramm“. Bereits gewonnene Erfahrungen anderer Fächer oder Fachbereiche können, aber müssen im Einzelfall nicht berücksichtigt werden, Synergieeffekte werden aber mit großer Wahrscheinlichkeit kaum entstehen. Es ist auch mit einem prinzipiellen Nachteil behaftet: Die kritische Prüfung eines neuen Studiengangs erfolgt erst in einer sehr späten Phase – nach Abschluss der eigentlichen Planung. Prozesse der Selbststeuerung der Hochschulen und der Wahrnehmung von Eigenverantwortung für das jeweilige gesamte Studienangebot werden auf diesem Wege nicht aktiv unterstützt. Im besten Falle werden solche stattfindenden Entwicklungen vom Verfahren der Programmakkreditierung nicht beeinflusst.
siehe auch Cluster- und Reakkreditierung
Prozess
Prozess
Unter einem Prozess versteht man entsprechend Norm DIN EN ISO 9000:2000 "ein System von Tätigkeiten, dass Eingaben mit Hilfe von Mitteln in Ergebnisse umwandelt", wobei ein System im Verständnis dieser Norm eine "Einheit aus in Wechselwirkung stehender Elemente" ist.
Im vorliegenden Fall wird ein Prozess durch folgende Merkmale charakterisiert:
Ein Prozess ist eine zeitliche und logische Abfolge miteinander verknüpfter Aktivitäten und Teilprozesse, die einen Regelkreis bilden und Eingriffsmöglichkeiten für die Prozessverantwortlichen beinhalten (= Beschreibung des Gesamtprozesses).
Mit dem Prozess wird ein bestimmtes Ziel (= Prozessziel) verfolgt.
Der Prozess liegt in der Verantwortung einer Person oder Personengruppe (= Prozessverantwortliche), die den Prozess regelt, um das Prozessziel zu erreichen.
Die Zielerreichung des Prozesses widerspiegelt sich in den Steuerungsmaßnahmen und ggf. in der Ausgangsgröße, die wiederum Eingangsgröße für andere Prozesse ist.
Die Regelung erfolgt unter Berücksichtigung der Eingangsgrößen und der gemessenen internen Kenngrößen. Mittels Vergleich der Eingangsgrößen, internen Kenngrößen und Ausgangsgrößen wird der Prozess bewertet.
Im Ergebnis der Bewertung wird ggf. mittels Steuerungsmaßnahmen eingegriffen, um das Prozessziel zu erreichen.
Des Weiteren wird unterschieden in Kernbereiche und Teilprozesse sowie Abläufe.
Q
Q
Qualität
Qualität
Qualität ist"die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen" (DIN ISO 8402)
Qualitätskultur
Qualitätskultur
Qualitätskultur bezieht sich nicht auf die technischen Elemente, die das Qualitätsmanagement charakterisieren, sondern betrifft den "Geist" der Institution und ihrer Mitglieder. Hierzu gehört der Wille/die Einstellung der Mitglieder der Organisation zur Qualität, welcher entscheidend von dem Maß der Identifizierung der Hochschulmitglieder mit ihrer Institution und deren Erfolg bestimmt wird.
Qualitätsmanagement (QM)
Qualitätsmanagement (QM)
Unter dem Begriff Qualitätsmanagement sind alle Führungsaufgaben zusammengefasst, die zur Festlegung und Verwirklichung der Qualitätspolitik sowie der Qualitätsziele und Verantwortlichkeiten dienen sowie diese durch Mittel wie die Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung verwirklichen.
- Qualitätsplanung beinhaltet die Festlegung von Qualitätszielen und -merkmalen und von Vorgaben für die übrigen Tätigkeiten des QM.
- Qualitätslenkung beinhaltet die vorbeugenden Tätigkeiten, die Prozessüberwachung sowie die Beseitigung von Qualitätsmängeln.
- Qualitätssicherung beinhaltet die Aufgabe, Vertrauen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität zu schaffen, dass die Leistungen den Qualitätsanforderungen entsprechen. Demzufolge umfasst Qualitätssicherung alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der Schaffung und Erhaltung der Qualität dienen. Sie umfasst die Funktionen der Qualitätsplanung (d.h. Zielsetzung und Konzept), Qualitätskontrolle (Qualitätsmonitoring) und Qualitätssteuerung.
- Qualitätsverbesserung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Qualität zu steigern.
Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
Qualitätsmanagementbeauftragte sind mit Überwachungsaufgaben betraute und mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattete Personen für den von ihnen zu sichernden Bereich (=Struktureinheit) im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der Universität.
In den vertikalen Struktureinheiten sind Qualitätsmanagementbeauftragte angesiedelt (QMB-S). Neben der Stabsstelle für Qualitätsmanagement im Rektorat existieren folgende Zuständigkeiten für das Qualitätsmanagement:
Kernbereich Strategie und Führung: Hier muss bzgl. der Zuständigkeiten unterschieden werden zwischen den Fakultäten, den Dezernaten und den zentralen Einrichtungen:
- Fakultäten: Dekan/in mit Berichtspflicht im Fakultätsrat
- Dezernate: Kanzler/in mit Berichtspflicht im Haushaltsausschuss
- Zentrale Einrichtungen und Referate: Rektor/in mit Berichtspflicht im Senat
Kernbereich Studium und Lehre: Prorektor/in für Bildung mit Berichtspflicht im Studienausschuss
Kernbereich Forschung: Prorektor/in für Wissenschaft mit Berichtspflicht im Forschungsausschuss.
Innerhalb der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen sowie Dezernate und Referate sind für die für das Qualitätsmanagement zuständigen Stellen Beauftragungen auszusprechen. Mit der Beauftragung erhält die/der QMB-S entsprechende Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse für den von ihr/m zu sichernden Bereich (= Struktureinheit) im Rahmen des Qualitätsmanagements.
Im Rektorat ist eine Stabsstelle Qualitätsmanagement – die/der Qualitätsmanagementbeauftragte der Universität – angesiedelt (QMB-R). Diese Stabsstelle dient dazu, alle Informationen zum Qualitätsmanagement zusammenzuführen und die Einhaltung der Qualitätsstandards und der dazu notwendigen Prozesse zu überwachen. Konkrete Aufgaben hierbei sind:
- Sicherstellung/Begleitung der Einführung des Qualitätsmanagementsystems
- Verwirklichung/Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems
- Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems
- Überprüfung der Wirksamkeit und Effizienz des Qualitätsmanagementsystems und Bericht an die Universitätsleitung und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung an die Universitätsleitung in Zusammenarbeit mit den QMB-S
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von Informationen zur Durchführung und Überwachung der Prozesse
- Koordination der Messung, Überwachung und Analyse der Prozesse in den Fakultäten und Bereichen sowie bereichsübergreifende Zusammenstellung der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den QMB-S
- Unterbereiten von Vorschlägen für Maßnahmen der Steuerung im Ergebnis der Zusammenarbeit mit den QMB-S
- Gegensteuerung, wenn geplante Ziele nicht erreicht werden
- Steuerung zur Verstetigung verbesserter Prozess
- Unterstützung der Universitätsleitung bei der Festlegung der Qualitätspolitik, der Ableitung der Qualitätsziele und der Konzeption des Qualitätsmanagementsystems
- Sicherstellung der internen Kommunikation, d.h. Einführung geeigneter Kommunikationsprozesse
Qualitätsmanagementsystem
Qualitätsmanagementsystem
Es beschreibt die Organisationsstruktur, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Mittel zur Verwirklichung des Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) wird in einem Qualitätsmanagement-Handbuch dokumentiert. Das QMS wird charakterisiert durch die Aufbau- (=Organisationsstruktur) und Ablauforganisation (=Prozesse), die hierfür erforderlichen Mittel (=Instrumente) sowie Verantwortlichkeiten zur einheitlichen und ganzheitlichen Qualitätssicherung.
Qualitätspolitik
Qualitätspolitik
Qualitätspolitik ist die normative und strategische Ausrichtung des QM. Sie muss in der Qualitätsstrategie ihre Umsetzung finden und dann im operativen Bereich durch die Qualitätsplanung, -lenkung, -sicherung und -verbesserung (siehe Qualitätsmanagement) untersetzt werden. Die Qualitätspolitik beinhaltet umfassende qualitätsbezogene Absichten und Zielsetzungen einer Organisation. Sie muss die Zielsetzungen für die wichtigsten Elemente in Form von Leitlinien für die Qualitätsmanagement-Grundsätze enthalten.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
Nach EN ISO 9000:2000, Punkt 3.2.11 ist Qualitätssicherung definiert als "Teil des Qualitätsmanagements, der durch das Erzeugen von Vertrauen darauf gerichtet ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden".
Qualitätssicherung ist der unternehmensinterne allgemeine Prozess, der sicher stellen soll, dass ein hergestelltes Produkt ein festgelegtes Qualitätsniveau erreicht. Dabei geht es nach ISO 9000 nicht etwa darum, die Qualität eines Produktes zu optimieren, sondern ein vorgegebenes – also gegebenenfalls auch ein niedriges – Niveau zu halten. Das Produkt kann dabei sowohl materiell sein, als auch eine erbrachte Leistung oder eine verwendete Verfahrensweise.
Qualitätssicherung beinhaltet alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, die der Schaffung und Erhaltung der Qualität dienen. Sie umfasst die Funktionen der Qualitätsplanung (d.h. Zielsetzung und Konzept), Qualitätskontrolle (Qualitätsmonitoring) und Qualitätssteuerung.
Qualitätssicherung ist ein Teilbereich des Qualitätsmanagements.
Qualitätsregelkreis
Qualitätsregelkreis
Dem Subsidiaritätsprinzip folgend wird der zentrale Qualitätsregelkreis durch entsprechende dezentrale Qualitätsregelkreise untersetzt. Jeder Regelkreis besteht aus den Teilschritten Messen - Bewerten - Steuern und soll zur Erfüllung des Prozessziels führen.
- Messen: Messung der internen Kenngrößen ( = Ist-Größen), ⇒ Prozessgrößenmessung
- Bewerten: Durch Gegenüberstellung der Soll-Größen mit den Ist-Größen wird festgestellt, ob und in welcher Höhe Abweichungen auftreten. Diese können positiver oder negativer Natur sein. ⇒Prozessbewertung
- Steuern: Bei Abweichungen müssen Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden, um das Prozess-/Teilprozess-Ziel zu erreichen. In Abhängigkeit der Höhe der Abweichung (positiv/negativ) ist eine Steuerung durch den Prozessverantwortlichen eigenverantwortlich durchzuführen bzw. eine Steuerung durch andere, i.d.R. übergeordnete Prozesse zu initiieren. Hierzu empfiehlt sich die Festlegung von Toleranzgrenzen. ⇒Steuerungsmaßnahmen
Der Prozessablauf beinhaltet die eigentlichen Tätigkeiten und Vorgänge im Rahmen des Prozesses, die durch die Steuerungsmaßnahmen beeinflussbar sind.
Basis für die Umsetzung des Qualitätsregelkreises bildet die Festlegung von Kriterien, die die Umsetzung der Qualitätsziele innerhalb der Kernbereiche, der Führungs- und Dienstleistungsprozesse sowie der darunter angesiedelten Prozesse widerspiegeln. Diese Kriterien müssen sich in messbaren Kenngrößen dokumentieren lassen und in regelmäßigen Abständen erfasst werden. Durch die Gegenüberstellung der Kenngrößen mit den Zielvorgaben erfolgt eine Bewertung der Abweichung, die zu entsprechenden Maßnahmen der Prozessverantwortlichen und damit zur Prozesssteuerung führt.
Die aus dem zentralen Regelkreis bzw. den dezentralen Regelkreisen resultierenden Ergebnisse der Qualitätsprüfung müssen einer Qualitätssicherung bzw. -verbesserung des entsprechenden Prozesses und zur Weiterentwicklung des QMS führen.
Der entsprechende Qualitätsregelkreis eines Prozesses ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
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S
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Senat
Senat
Der Senat ist ein Gremium der TU Ilmenau.
Der Senat beschließt über die die gesamte Universität betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Damit ist der Senat maßgeblich für die Gestaltung des akademischen Lebens an der Universität verantwortlich. Er beschließt beispielsweise Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen, Studien- bzw. Prüfungsordnungen und entscheidet über die Einrichtung (und Aufhebung) neuer Studiengänge. Er ist für alle fakultätsübergreifenden Fragen zuständig, legt Forschungsschwerpunkte fest und beschließt den Hochschulentwicklungsplan.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden entsprechend der Grundordnung aus den Reihen der Konzilmitglieder gewählt.
Studiengangkommission (SGK)
Studiengangkommission (SGK)
Eine Studiengangkommission ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe der an einem (interdisziplinären) Studiengang beteiligten Fakultäten, die auf Vorschlag der Fakultäten eingesetzt wird (als Gremium einer Lehreinheit). Dies geschieht vor der Entwicklung neuer Studiengänge. Nach der Einrichtung des Studienganges zeichnet sich die Studiengangkommission für die Qualitätssicherung des Studienganges verantwortlich. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
- Formulierung und Anpassung der Ziele des Studienganges (Erarbeitung der Profilbeschreibung und Studiendokumente)
- Erarbeitung von Vorschlägen für den inhaltlichen Aufbau von Studiengängen, d. h. eine Zusammenstellung der Modultafel (Studienplan) für den jeweiligen Studiengang einschließlich
- der Vergabe von Leistungspunkten,
- der Fächerauswahl pro Modul,
- der Bestimmung des Pflicht- / Wahlpflichtcharakters innerhalb des Moduls und zwischen den Modulen,
- der Festlegung der Modulverantwortlichen sowie
- eines Vorschlags, welche Fakultät für den Studiengang (organisatorisch) zuständig ist
- Erarbeitung der Prüfungsordnung – Besondere Bestimmungen und der Studienordnung und Weitergabe an die Studienkommission
- Kontinuierliche Qualitätssicherung des Studienganges, d. h. eine turnusmäßige Evaluation des Studienganges und ggf. Überarbeitung des Studienganges inklusive Änderung der Studiendokumente (Qualitätsmonitoring)
Studiengangskommissionsverantwortung
Studiengangskommissionsverantwortung
Eine verantwortliche Person übernimmt den Vorsitz einer Studiengangkommission, gehört der Fakultät an, an der der Studiengang organisatorisch angesiedelt ist, und hat in der Regel auch den Prüfungskommissionsvorsitz.
Studienkommission (SK)
Studienkommission (SK)
Die Studienkommission ist ein Unterausschuss eines Fakultätsrates zur Vorbereitung von Angelegenheiten zur Vorbereitung der Fakultätsbeschlüsse im Zusammenhang mit Studium und Lehre (Gremium einer Fakultät). Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
- die Sicherung der Einheit von Lehre und Forschung
- die Zusammenstellung des Fächerkatalogs (Lehrangebote der Fakultät) und der Modulhandbücher für die Studiengänge
- die Qualitätssicherung der Lehrinhalte
- die Kapazitätsüberwachung
- das Unterbreiten von Vorschlägen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen an den Fakultätsrat der betreffenden Fakultät
- das Unterbreiten von Vorschlägen zu Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen an den Fakultätsrat der betreffenden Fakultät
- die Bestimmung der Fakultätsvertretung in Studiengangkommissionen
- die jährliche Aktualisierung des Fächerkataloges und Kapazitätsvorschau
- die Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat für alle Studiengänge, an denen die Fakultät in Studiengangkommissionen mitwirkt.
Systemakkreditierung (bisher: Prozessakkreditierung)
Systemakkreditierung (bisher: Prozessakkreditierung)
Siehe Akkreditierung, Akkreditierungsverfahren
In der Systemakkreditierung wird begutachtet, ob Prozesse existieren, die die Qualität der Studienangebote einer Hochschule zu jedem Zeitpunkt sichern, überprüfen und verbessern. (Quelle: Leitfaden der Prozessakkreditierung, Version 1.0, Beschluss der Akkreditierungskommission von ACQUIN vom 8.12.2006)
Das Verfahren der Systemakkreditierung wurde im Rahmen von Pilotprojekten entwickelt und abgeschlossen. Dieses Verfahrens sieht so aus, dass in einem ersten Schritt das Vorhandensein von Prozessqualität in der Organisation von Lehre und Studium festgestellt und überprüft wird (Grundlage hierfür sind z.B. Handbücher), in einem zweiten Schritt wird diese Prozessqualität durch stichprobenartige Programmakkreditierungen überprüft. In einem dritten Schritt findet die Begutachtung eines ausgewählten Prozesses statt.
Abgesehen von den Stichproben, soll die System- bzw. Prozessakkreditierung die Programmakkreditierung ergänzen, sie fällt also nicht völlig weg.
Die Systemakkreditierung ist somit ein alternatives Akkreditierungsverfahren zur Programmakkreditierung, indem die gesamte Hochschule akkreditiert wird.
Das Verfahren basiert auf der Annahme, dass die Verbesserung der Prozessqualität auch eine hohe Programmqualität zur Folge hat.
Für die einzelne Hochschule heißt das: Wenn
- bei der Konzeption eines neuen Studiengangs, bei der Durchführung des Studienbetriebs, der Evaluation laufender Studiengänge und der gegebenenfalls erforderlichen Reformierung der Studiengänge auf eine hohe Qualität aller Verfahrensschritte und
- in diesem Rahmen gleichzeitig auf die Einhaltung der Gütekriterien für das Erreichen der erforderlichen Studienprogrammqualität geachtet wird,
dann sichert und optimiert die Hochschule selbst fortlaufend und dauerhaft die Qualität von Studium und Lehre, ohne dass jeder einzelne Studiengang mit demselben Aufwand wie bisher überprüft werden muss.
Prozesse der Entwicklung, Einführung und Umsetzung sowie Weiterentwicklung von Studiengängen stehen daher im Zentrum eines von den Hochschulen selbst verantworteten und offen gelegten Qualitätsmanagements für Studium und Lehre, das im Rahmen einer Systemakkreditierung begutachtet werden könnte.
T
T
Teilprozess
Teilprozess
Siehe Prozess
Als Teilprozess (Definition laut Qualitätsmanagementhandbuch der TU Ilmenau) wird eine zeitliche und logische Abfolge miteinander verknüpfter Aktivitäten bezeichnet, die einen Regelkreis bilden und Eingriffsmöglichkeiten für die Teilprozessverantwortlichen beinhalten, d.h. die Prozessverantwortlichen besitzen die Möglichkeit zu analysieren, zu bewerten und steuernd einzugreifen.
Neben der Beschreibung des Teilprozesses sind folgende Merkmale charakteristisch:
- Der Teilprozess ist einem Prozess zugeordnet (= Prozesszuordnung).
- Mit dem Teilprozess wird ein bestimmtes Ziel (= Teilprozessziel) verfolgt. Dieses ordnet sich dem Ziel des Prozesses unter.
- Der Teilprozess liegt in der Verantwortung einer Person (= Verantwortung des Teilprozesses). Diese übernimmt die Regelung des Teilprozesses, um das Teilprozessziel zu erreichen.
- Die Zielerreichung des Teilprozesses widerspiegelt sich in den Steuerungsmaßnahmen und ggf. in der Ausgangsgröße des Gesamtprozesses, die wiederum Eingangsgröße für andere Prozesse ist.
- Die Regelung erfolgt unter Berücksichtigung der Eingangsgrößen und der gemessenen internen Kenngrößen des Teilprozesses. Mittels Vergleich der Eingangsgrößen, internen Kenngrößen und Ausgangsgrößen wird der Teilprozess bewertet (=Prozessbewertung).
- Im Ergebnis der Bewertung wird ggf. mittels Steuerungsmaßnahmen eingegriffen, um das Teilprozessziel zu erreichen.
- In einem Teilprozess werden eigene interne Kenngrößen gemessen und bewertet. Mittels Steuerungsmaßnahmen wird eigenständig durch den Teilprozessverantwortlichen eingegriffen. Hiervon zu unterscheiden sind Abläufe (siehe Ablauf).
TMBWK
TMBWK
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Transcript of Records
Transcript of Records
auch Datenabschrift meint die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen.
Sie sollte dem ECTS-Format entsprechen und neben den persönlichen Daten des bzw. der Studierenden sowie den Daten der Hochschule eine Zusammenfassung der bis dato erbrachten Leistungen (mit den erreichten Leistungspunkten , der (nationalen) Prüfungsnote und dem ECTS-Grad) enthalten.
V
V
Verfahrensanweisung
Verfahrensanweisung
Eine Verfahrensanweisung ist eine zeitlich und logisch abgestimmte und in der Organisation der Universität festgelegte Abfolge miteinander verknüpfter Tätigkeiten, die im Rahmen von Prozessen, Teilprozessen und Abläufen einzuhalten ist.
Verfahrensanweisungen sind übergreifende schriftliche Regelungen zur Umsetzung externer Abläufe und Normen in der Universität sowie zur Implementierung universitätsinterner Abläufe und Normen. Sie können für einzelne Arbeitsplätze konkretisiert werden.
W
W
Workload
Workload
Als Workload wird der durchschnittliche Arbeitsaufwand der Studierenden zur Erreichung von Lernzielen bezeichnet.
siehe Arbeitsaufwand



