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Dr. Heike Schorcht

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INHALTE

Akkreditierung

Akkreditierung

Die Universität arbeitet daran, die mit der Genehmigung durch das Ministerium ausgesprochene Auflage der Akkreditierung der Studiengänge zu erfüllen. Die Systemakkreditierung (bisher: Prozessakkreditierung) selbst ist ein neues Verfahren im Rahmen der Akkreditierung und stellt eine Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland dar.

In den vergangenen Jahren hat die Universität Programmakkreditierungen durchgeführt, um mindestens einen Bachelor- und einen Masterstudiengang aus allen Fächergruppen einer Programmakkreditierung zu unterziehen. Hierdurch wurde die Voraussetzung für die Zulassung zur Systemakkreditierung erfüllt.

Weitere Informationen zu:

Akkreditierung

Programmakkreditierung

Entsprechend den Kriterien der Systemakkreditierung (bisher: Prozessakkreditierung) ist im Fall der erstmaligen Systemakkreditierung je angefangene 2.500 im letzten Wintersemester immatrikulierte Studierende jeweils mindestens ein Studiengang akkreditiert, mindestens jedoch ein Bachelor- und ein Masterstudiengang. Hierbei steht die Begutachtung von Zielsetzung, Konzept, Inhalten, Ressourcen, Implementierungsverfahren sowie programmbezogener Qualitätssicherung an exemplarischen Studiengängen im Mittelpunkt. Demzufolge soll anhand einer Programmakkreditierung geprüft und belegt werden, dass die Maßnahmen des Qualitätsmanagements zum Erfolg führen. Kriterien der Programmakkreditierung sind:

  • Ziel des Studiengangs: plausibel, nachgewiesen, valide
  • Konzept: plausibel, kongruent, zielführend, machbar
  • Implementierung: zielführende Organisations- und Verfahrensabläufe, adäquate und vorhandene Ressourcen
  • Qualitätssicherung und -verbesserung: angemessen, zielführend

Im Juli 2005 wurde der Akkreditierungsvertrag zur Vorbereitung einer Systemakkreditierung und Durchführung eines Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahrens ACQUIN unterzeichnet. Da sich das Verfahren der Systemakkreditierung zu diesem Zeitpunkt noch in der Erprobungsphase befand, konzentrierten sich die Bemühungen der TU Ilmenau auf die Vorbereitung dieses innovativen Akkreditierungsverfahrens.

Einer Programmakkreditierung wurden die unten angeführten Studiengänge mit folgendem Ergebnis unterzogen:

Studiengänge

Studiengang

Art des Studiengangs

Stand der Akkreditierung

Fächergruppe Ingenieurwissenschaften

Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik

konsekutiv

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Master Elektrotechnik und Informationstechnik

konsekutiv

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Bachelor Optronik

konsekutiv

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Master Mikro- und Nanotechnologien

postgradual

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Master Electrical Power and Control Engineering

postgradual

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Master Communications and Signal Processing

postgradual

Bis 30.09.2012 akkreditiert

Bachelor Werkstoffwissenschaft

konsekutiv

Bis 24.07.2013 akkreditiert.

Master Werkstoffwissenschaft

konsekutiv

Bis 24.07.2013 akkreditiert.

Master Miniaturisierte BiotechnologiepostgradualBis 31.03.2012 mit Auflagen akkreditiert.

Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften

Bachelor Wirtschaftsinformatik

konsekutiv

Bis 30.09.2013 akkreditiert.

Master Wirtschaftsinformatik

konsekutiv

Bis 30.09.2013 akkreditiert.

Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften

Bachelor Angewandte Medienwissenschaften

konsekutiv

Bis 30.09.2013 akkreditiert.

Master Medien- und Kommunikationsforschung

konsekutiv

Bis 30.09.2013 akkreditiert.


Die im Zusammenhang mit der Stichproben-Programmakkreditierung der bisher genannten Studiengänge von der Akkreditierungskommission formulierten Auflagen gelten vordergründig für die an der Akkreditierung beteiligten Studiengänge und haben zu einer Überarbeitung dieser Studiengangkonzepte geführt. Im Sinne des Qualitätsmanagements und der durch die TU Ilmenau angestrebten Systemakkreditierung sind jedoch entsprechende Schlussfolgerungen für die anderen Studiengänge zu ziehen. Vor diesem Hintergrund hat der Prorektor für Bildung alle Vorsitzenden der Studiengangkommissionen über die erteilten Auflagen informiert und eine entsprechende Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Studiengangkonzeptionen gefordert. Die sich aus der Überarbeitung ergebenden Änderungen in den gültigen Studiendokumenten des betreffenden Studienganges erfolgen dabei nach der im Qualitätsmanagementhandbuch festgelegten Vorgehensweise. Die Zielsetzung der Stichproben-Programmakkreditierung der o.g. Studiengänge wurde demzufolge zur Vorbereitung der Systemakkreditierung genutzt und der Nachweis der Prozessqualität konnte erbracht werden.

Akkreditierung

Systemakkreditierung

Durch das BMBF wurde von Dezember 2004 bis November 2006 ein Pilotprojekt "Prozessqualität für Lehre und Studium - Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung" gefördert. Mit dem Projekt zur Optimierung von Prozessqualität im Bereich Lehre und Studium sowie zur Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Systemakkreditierung wurde das Ziel verfolgt, Hinweise zur Fortentwicklung des deutschen Akkreditierungswesens zu geben. Die Ausgangsthese lautet dabei, dass das Verfahren der Systemakkreditierung das bestehende Verfahren der Programmakkreditierung entlasten wird: Hochschulen, die eine Prozessakkreditierung erfolgreich durchlaufen haben, erfüllen damit die Anforderungen an die Einzelakkreditierung all ihrer Studienangebote. Ausgehend von der Prämisse, dass eine hohe Qualität des Prozesses zu einer hohen Qualität des Produkts dieses Prozesses beiträgt, sollen im Ergebnis die Hochschulen in ihrer Steuerungsfähigkeit im Bereich Lehre und Studium gestärkt und unterstützt werden. (weitere Informationen auf der Seite von ACQUIN)

Nachdem der Akkreditierungsrat am 29.02.2008 die Allgemeinen Regeln zur Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen sowie damit verbundenen Beschlüssen verabschiedet und die Agentur eine Zulassung zur Systemakkreditierung vom Akkreditierungsrat erhalten hat, wurde seitens der TU Ilmenau im November 2008 bei ACQUIN der Antrag auf Systemakkreditierung gestellt und nach entsprechender Prüfung für das Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen. Im Sommersemester 2009 hat der erste Vor-Ortbesuch zur Vorbereitung der Begutachtung stattgefunden. Die erste Begehung diente vornehmlich der Information über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme. Die zweite Begehung, welche am 1./2. Juli 2010 stattgefunden hat, diente der kritischen Analyse der vorgelegten Unterlagen und der Durchführung der Merkmalsstichproben. Namentlich werden folgende Merkmale genauer betrachtet:

  • Definition von Qualifikationszeilen
  • Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen
  • Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Informationen hierüber.

Nunmehr erfolgt das vertiefende Begutachtungsverfahren von 15% der Studiengänge im Rahmen einer Programmakkreditierung. Dies sind im Einzelnen:

  • Masterstudiengang Werkstoffwissenschaft (bereits positiv akkreditiert)
  • Bachelorstudiengang Angewandte Medienwissenschaft (bereits positiv akkreditiert)
  • Polyvalenter Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption an Berufsbildenden Schulen
  • Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik
  • Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen.

Die Begutachtung im Rahmen der Programmstichproben werden erst nach der Erstellung des vorläufigen Gutachterberichts im Ergebnis der zweite Begehung erfolgen. Diese Begehungen durch Fachgutachter sind für das Wintersemester 2010/11 geplant. Bei bereits akkreditierten Studiengängen werden die Akkreditierungsentscheidungen zwar ohne erneute Begehung anerkannt, mit der Akkreditierungsentscheidung der Systemakkreditierung basierend auf dem vorläufigen Gutachterbericht zum Qualitätsmanagementsystem und dem Bericht der Programmstichprobe ist jedoch erst im Sommersemester 2011 zu rechnen.

Da die Systemakkreditierung, die Akkreditierung der innerhalb der Universität ablaufenden Prozesse vornimmt, ist die Dokumentation der zu Studiengängen führenden Prozesse erforderlich. Die Aufzeichnung der Entscheidungsstrukturen und Entscheidungswege sollen belegen, dass die Qualität der Studiengänge gesichert ist. Hierfür wurde ein Prozesshandbuch, das sogenannte Qualitätsmanagementhandbuch erarbeitet, in welchem u.a. beschrieben wird, welche Wege bei der Beantragung und Verabschiedung von Studiengängen zu gehen sind, wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind und wie in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung gewährleistet werden soll. Mittels Prozesshandbuch erfolgt die Selbstdokumenation über die Prozessqualität der Universität. Es bildet demzufolge die Beurteilungsgrundlage für die Gutachtergruppe.

Die Systemakkreditierung wird mit einer systematischen stichprobenartigen Programmakkreditierung kombiniert. Mit dieser Stichprobe soll die der Systemakkreditierung zugrunde liegende Annahme bestätigt werden, dass eine hohe Prozessqualität auch eine hohe Programmqualität zur Folge hat bzw. die Verbesserung der Prozessqualität auch zur Verbesserung der Programmqualität führt.

Für die Universität heißt das:

Wenn

  • bei der Konzeption eines neuen Studiengangs,
  • bei der Durchführung des Studienbetriebs,
  • der Evaluation laufender Studiengänge und
  • der gegebenenfalls erforderlichen Reformierung der Studiengänge

auf eine hohe Qualität aller Verfahrensschritte und in diesem Rahmen gleichzeitig auf die Einhaltung der Gütekriterien für das Erreichen der erforderlichen Studienprogrammqualität geachtet wird, dann sichert und optimiert die Hochschule selbst fortlaufend und dauerhaft die Qualität von Studium und Lehre, ohne dass jeder einzelne Studiengang mit demselben Aufwand wie bisher überprüft werden muss. Prozesse der Entwicklung, Einführung und Umsetzung sowie Weiterentwicklung von Studiengängen stehen daher im Zentrum eines von der Universität selbst verantworteten und offen gelegten Qualitätsmanagements für Studium und Lehre, das im Rahmen der Systemakkreditierung begutachtet werden soll. Während bei der Begutachtung der Prozesse die Überprüfung des Vorhandenseins der Qualität sowie der Einhaltung und Wirksamkeit des Prozessqualitätssystems im Vordergrund steht, werden im Rahmen der Stichprobenprogrammakkreditierung Zielsetzung, Konzept, Inhalt, Ressourcen, Implementierungsverfahren sowie die programmbezogene Qualitätssicherung an exemplarischen Studiengängen überprüft. Demzufolge soll anhand einer Stichprobenakkreditierung geprüft und belegt werden, dass die Maßnahmen des Qualitätsmanagements zum Erfolg führen. Kriterien der Stichprobenakkreditierung sind:

  • Ziel des Studiengangs: plausibel, nachgewiesen, valide
  • Konzept: plausibel, kongruent, zielführend, machbar
  • Implementierung: zielführende Organisations- und Verfahrensabläufe, adäquate und vorhandene Ressourcen
  • Qualitätssicherung und -verbesserung: angemessen, zielführend

Sich aus der Stichprobenakkreditierung ergebende Erkenntnisse haben Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Prozesses der Qualitätssicherung von Studiengangkonzeptionen. Vor diesem Hintergrund ist die Systemakkreditierung eng gekoppelt mit der Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.