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Dr. Heike Schorcht

Qualitätsmanagementbeauftragte des Rektorates

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INHALTE

Akkreditierungsvarianten

Cluster-Akkreditierung

Gebündelte Programmakkreditierung, wobei mehrere Studiengänge in einem einheitlichen Akkreditierungsverfahren akkreditiert werden. Dies können z. B. alle Studiengänge einer Hochschule oder z. B. alle Studiengänge eines bestimmten Faches/ Fachbereichs sein. Die Cluster-Akkreditierung bietet die Möglichkeit, bestimmte, alle Stu­diengänge betreffende Querschnitts- oder Fachfragen in einem einzigen Durchgang vorab zu prüfen. Es bietet daher Rationalisierungs- und Kosteneinsparpotentiale.

Akkreditierungsvarianten

Reakkreditierung

Das Verfahren der Reakkreditierung unterscheidet sich vom Verfahren der Akkreditierung dadurch, dass der zu reakkreditierende Studiengang über einen bestimmten Zeitraum realisiert worden ist (unklare Formulierung: in Erfurt sind einige Programme schon gelaufen, bevor sie akkreditiert wurden - vielleicht deshalb eher etwas in der Richtung: [...] das der zu reakkreditierende Studiengang an den Ergebnissen und dem Verlauf des Programms (empirische Daten) seit Abschluss des ursprünglichen Verfahrens gemessen werden. Die Qualitätsbeurteilung in der Reakkreditierung muss dies entsprechend berücksichtigen.)

Kriterien für die Reakkreditierung

Folgenden Themen muss bei der Reakkreditierung, im Vergleich zu der Erstakkreditierung, eine besondere Bedeutung beigemessen werden:

- Beurteilung des Studienerfolgs u.a. durch Absolvent(inn)enbefragung und Verbleibstudien,

- Überprüfung der Berechnungen der studentischen Arbeitsbelastung/workload in den einzelnen Modulen,

- Bewertung von Ergebnissen aus Evaluationen,

- Bewertung der statistischen Daten bezüglich der Auslastung, der Prüfungsergebnisse, der Abbruchquote, der Studienanfänger(innen)zahlen, dem Prozentsatz Studierender aus dem Ausland,

- ggf. Überprüfung der Auflagen der vorangegangenen Akkreditierung.

Akkreditierungsvarianten

Systemakkreditierung

Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 318. Plenarsitzung am 14. Juni 2007 in Berlin unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, folgenden Beschluss gefasst:

In Zukunft können nicht nur Studiengänge, sondern auch Hochschulen akkreditiert werden. Die bewährte [Programm-] Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll nach einem Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz durch eine Überprüfung und Zertifizierung hochschulinterner Qualitätssicherungssysteme probeweise ergänzt werden. Ziel einer solchen Systemakkreditierung ist es, den Verfahrensaufwand der Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems zu reduzieren und die Zertifizierung damit zu beschleunigen. Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die System- und Programmakkreditierung als unterschiedliche Ansätze zur Qualitätssicherung der Lehre auf lange Zeit nebeneinander bestehen werden.

Die Systemakkreditierung bezieht sich in der Regel auf das Qualitätssicherungssystem einer ganzen Hochschule, kann aber in besonderen Ausnahmefällen auch Teilbereiche großer Hochschulen zum Gegenstand haben. Sie soll für sechs Jahre gelten. Wie auch bei der Programmakkreditierung sind die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie ergänzende landesspezifische Vorschriften einzuhalten. Hochschulen können sich einer Systemakkreditierung unterziehen, wenn sie über eine hinreichende Anzahl erfolgreich durchgeführter Studiengangakkreditierungen verfügen.

Agenturen, die die Systemakkreditierung durchführen wollen, müssen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in Hochschulen und im Hochschulmanagement sowie in der Programmakkreditierung bzw. die Fähigkeit zur Programmakkreditierung verfügen.

Geplant ist, mit der Systemakkreditierung zum Jahresbeginn 2008 an den Start zu gehen. Der Akkreditierungsrat wurde gebeten, bis zum Herbst 2007 auf Grundlage seiner Empfehlungen zur Systemakkreditierung ein konkretes Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, bezeichnete den Beschluss als wesentlichen Beitrag zur weiteren Qualitätsentwicklung an den deutschen Hochschulen. "Wir beschleunigen die Verfahren zur Zertifizierung überprüfbarer Qualitätsanstrengungen in der Lehre, die hohen Standards entsprechen. Zugleich stärken wir die Selbstverantwortung jeder einzelnen Hochschule für die Sicherung der Qualität ihrer Studiengänge."

Akkreditierungsprozess
Akkreditierungsprozess