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Univ.-Prof. Dr. Anja Geigenmüller
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
+49 3677 69-5010
Nach der aktuellen Thüringer Verordnung (§ 22) gilt für alle Präsenzveranstaltungen und Prüfungen an Hochschulen das 3G-Prinzip (geimpft/genesen/getestet). Dafür wird die TU Ilmenau für alle Studierenden zum Start des Wintersemesters einen einheitlichen Hörsaal-Pass zum 3G-Nachweis ausstellen, und es wird bei Veranstaltungen eine stichprobenartige Kontrolle des Hörsaal-Passes zum 3G-Nachweis durchgeführt. Verletzungen dieser Nachweispflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend geahndet.
Im Intranet finden Sie einen Vordruck für den Hörsaal-Pass. Bitte tragen Sie in das Formular Ihre Daten ein und drucken Sie das Formular aus.
Sofern Sie bereits die Kriterien "Geimpft" oder "Genesen" erfüllen, können Sie sich dies durch Ausstellung der Bescheinigung bestätigen lassen.
Ausstellung der Bescheinigung:
Datum: 11.10.21 bis 15.10.21
Zeit: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Universitätssporthalle (Empore)
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Hörsaal-Passes zwingend ein Zertifikat (Impfnachweis, Nachweis Genesung) vorgelegt werden muss!
Studierende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich weiterhin testen lassen. Der Testnachweis wird im Hörsaal-Pass geführt.
Entsprechend der Vorgaben im Infektionsschutzkonzept der TU Ilmenau haben berechtigte Studierende ab Montag, 11.10.2021, bis auf weiteres die Möglichkeit, Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen. Bitte bringen Sie dazu Ihren vorausgefüllten Hörsaal-Pass mit.
Berechtigt sind
Alle anderen müssen einen Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest) aus einem stationären Testzentrum vorlegen.
Beaufsichtigte Selbsttests:
Ort: IBZ, Internationales Begegnungszentrum, Ehrenbergstraße 38
Montag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr