INHALTE
Unsere Aufgaben
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsrates sind die
- Beratung der Universitätsleitung bei der Umsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit von Frauen und MännernFörder- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten in verschiedenen Qualifikationsstufen
- Beratung aller Angehörige der Universität zu Fragen um das Thema Gleichstellung Arbeitsrechtlichen Fragen
- Initiierung von Fördermaßnahmen zur Erhöhung des Studentinnenanteils in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen
Inhaltlich und organisatorisch werden mit der Arbeit im Gleichstellungsbüro die Ziele und Visionen des Gleichstellungsrates umgesetzt. Zu den Aufgaben zählt:
- die Beratung hinsichtlich der Umsetzung einer geschlechtergerechten Personalpolitik für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität.
- die Betreuung der vom Gleichstellungsrat initiierten Projekte zur Erhöhung des Frauenanteils
- die Organisation von Veranstaltungen rund um das Thema Frauen und Gleichstellung,
Im Gleichstellungsbüro beraten wir Sie weiterhin zu folgenden Themen:
- Wissenschaftlicher Laufbahnberatung
- Sozialberatung in Zusammenarbeit mit der Campus-Familie (Schwangerschaft/Erziehungsurlaub, Vereinbarkeit von Beruf/Familie)
- Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Eine Übersicht zu den Beratungs- und Informationsangeboten der TU Ilmenau finden Sie in unserem Beratungskompass.
Downloadbereich:
- Gleichstellungskonzept
- Gleichstellungsplan
- Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Erhöhung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses an der TU Ilmenau