Promotionsverfahren
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung eines Promotionsverfahrens ist ein Diplom- / Masterabschluss oder eine dieser Prüfung äquivalente akademische Abschlussprüfung, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurde. Ansprechpartner finden Sie im Studentensekretariat.
Promotion
Ordnungen
Die aufgeführten Ordnungen mit Bezug zur Promotion stellen eine Lese- und Arbeitsfassung dar. Es handelt sich ausschließlich um einen Service für Mitglieder der Universität und andere Nutzer des Internets. Die Texte stellen keine amtliche Fassung dar. Insoweit wird auf die angegebenen Fundstellen verwiesen. Der dort veröffentlichte Wortlaut geht in Zweifelsfällen dem nachstehenden vor.
- Promotionsordnung - siehe Allgemeine Satzungen der TU Ilmenau
- Thüringer Graduiertenförderungsverordnung - siehe Bundes- und Landesrecht