BAföG Bescheinigungen
Bescheinigung nach §48
Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Studierenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht.
Dies wird in der Regel angenommen, wenn der Studierende u.a. die den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechende Studienfortschritte erkennen lässt.
Ein hinreichendes Kriterium zur Förderung sind aktuell das Erreichen von
- 70 LP nach dem 3. Fachsemester,
- 90 LP nach dem 4. Fachsemester,
- 110 LP nach dem 5. Fachsemester,
- 130 LP nach dem 6. Fachsemester.
Als Nachweis hierfür dient an der TU Ilmenau in Abstimmung mit dem BAföG Amt die folgende Prüfungsbescheinigung.
- Positive Leistungen - Amt / Behörde
Diese kann an den ASC Terminals oder am eigenen PC ausgedruckt werden.
BAföG Bescheinigungen
Leistungsabhängiger Darlehensteilerlass nach §18b
Der leistungsabhängige Teilerlass wird nur auf Antrag gewährt.
Stellen Sie daher bitte den Antrag formlos innerhalb eines Monats nach Zugang des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids.