Gesetzliche Unfallversicherung
Versicherungsumfang
Alle Studierenden der Universität sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle auf dem Hochschulgelände sowie auf dem Weg von der Wohnung dorthin und zurück, also auf alle Tätigkeiten, die in einem zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Thüringer Hochschule stehen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Versicherungsausschluss
Für Praktika und Studienaufenthalte außerhalb der Thüringer Hochschulen ist die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Praktikumsbetriebs bzw. Praktikumsinstituts für die Versicherung zuständig.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. vorher und schließen Sie zusätzlich eine private Versicherung ab.
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallmeldung
Nach einem Unfall ist unverzüglich die Unfallmeldestelle des Studentenwerks Thüringen im ASC zu informieren.
Bitte verwenden Sie hierfür das folgende Formular.