BAföG
Mindestanforderungen für positive Bescheiningung nach § 48 BAföG
Bachelor
Bachelor
Für eine positive Bescheinigung nach § 48 BAföG ist für die Studiengänge mit dem akademischen Abschluss "Bachelor" an der TU Ilmenau folgende Mindestzahl von Leistungspunkten nachzuweisen:
Fachsemeter | Leistungspunkte |
---|---|
am Ende des 3. Fachsemesters | 70 |
am Ende des 4. Fachsemesters | 90 |
am Ende des 5. Fachsemesters | 110 |
am Ende des 6. Fachsemesters | 130 |
Als Nachweis über erbrachte Leistungspunkte legen Studierende beim BAföG-Amt
die Leistungsübersicht "Positive Leistungsübersicht (Amt / Behörde) " vor.
Diese Übersicht können sich Studierende von ihrem elektronischen Prüfungskonto ausdrucken.
Eine Unterschrift des Prüfungsamtes ist nicht notwendig.
Diplom
Diplom
Für eine positive Bescheinigung nach § 48 BAföG ist für die Studiengänge mit dem akademischen Abschluss "Diplom" an der TU Ilmenau folgende Mindestzahl von Leistungspunkten nachzuweisen:
Fachsemeter | Leistungspunkte |
---|---|
am Ende des 3. Fachsemesters | 70 |
am Ende des 4. Fachsemesters | 90 |
am Ende des 5. Fachsemesters | 110 |
am Ende des 6. Fachsemesters | 130 |
am Ende des 7. Fachsemesters | 155 |
am Ende des 8. Fachsemesters | 180 |
am Ende des 9. Fachsemesters | 200 |
Als Nachweis über erbrachte Leistungspunkte legen Studierende beim BAföG-Amt
die Leistungsübersicht "Positive Leistungsübersicht (Amt / Behörde) " vor.
Diese Übersicht können sich Studierende von ihrem elektronischen Prüfungskonto ausdrucken.
Eine Unterschrift des Prüfungsamtes ist nicht notwendig.