Erasmus+ weltweit Personalmobilität
Erasmus+ ICM Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (STA)
Im Rahmen des Programms können bei entsprechend verfügbaren Mitteln Aufenthalte an ausgewählten Partnerhochschulen zu Unterrichts-/Lehrzwecken (STA) genutzt werden. Über eine Förderung befindet entsprechend der/die jeweilige Kooperationsbeauftragte in Rücksprache mit der Erasmus+ weltweit-Koordinatorin, Frau Corinna Wedekind.
Der Mindestaufenthalt beträgt 5 Tage (vor Ort) plus 2 Reisetage (im Einzelfall bis max. 14 Tage in Abhängigkeit von den bewilligten Mitteln), die nach den Regeln des Erasmus+ weltweit-Programms gefördert werden können.
Die Förderung beträgt max. 180€ (siehe Rektoratsmitteilung 2018_24) pro Aufenthaltstag sowie eine einmalige Reisekostenpauschale entsprechend Distanzrechner.
Beantragung einer Förderung in Erasmus+ weltweit zu Unterrichts-/Lehrzwecken (STA):
Folgende Unterlagen sind bis spätestens 1 Monat VOR Antritt der geplanten Reise im International Office, z.Hd. Corinna Wedekind (bitte entsprechende Rücksprache) einzureichen
- ausgedrucktes und persönlich unterschriebenes Antragsformular
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Mobility-Agreement Teaching (Scan oder Kopie reicht)
Anschließend erhalten Sie die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit Bewilligungssumme zur Unterschrift.
Alle Unterlagen müssen VOR der Mobilität allseits unterschrieben vorliegen, andernfalls wird eine Förderung nicht möglich.
Erasmus+ ICM Personalmobilität zu Trainings- und Fortbildungszwecken (STT)
Im Rahmen des Programms können bei entsprechend verfügbaren Mitteln Aufenthalte an ausgewählten Partnerhochschulen zu Trainings- und Fortbildungszwecken (STT) genutzt werden. Über eine Förderung befindet entsprechend der/die jeweilige Kooperationsbeauftragte in Rücksprache mit der Erasmus+ ICM Koordinatorin, Frau Corinna Wedekind.
Der Mindestaufenthalt beträgt 5 Tage (vor Ort) plus 2 Reisetage (im Einzelfall bis max. 14 Tage in Abhängigkeit von den bewilligten Mitteln), die nach den Regeln des Erasmus+ ICM Programms gefördert werden können.
Die Förderung beträgt max. 180€ (siehe Rektoratsmitteilung 2018_24) pro Aufenthaltstag sowie eine einmalige Reisekostenpauschale entsprechend Distanzrechner.
Beantragung einer Förderung in Erasmus+ ICM zu Trainings- und Fortbildungszwecken (STT):
Folgende Unterlagen sind bis spätestens 1 Monat VOR Antritt der geplanten Reise im International Office, z.Hd. Corinna Wedekind einzureichen
- ausgedrucktes und persönlich unterschriebenes Antragsformular
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Mobility-Agreement Training (Scan oder Kopie reicht)
Anschließend erhalten Sie die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit Bewilligungssumme zur Unterschrift.
Alle Unterlagen müssen VOR der Mobilität allseits unterschrieben vorliegen, andernfalls wird eine Förderung nicht möglich.
Unsere Partnerhochschulen mit Ansprechpartnern
Unsere Partnerhochschulen | Ansprechpartner an TU IL |
---|---|
KNRTU Kazan/GRIAT / RF | Dr. Heiner Dintera |
EI Moskau / RF | Prof. Hannes Töpfer Diana Butters |
ETU/LETI St. Petersburg/ RF | |
ITMO University | Prof. Thomas Hannappel |
SU St. Petersburg / RF | Prof. Kerstin Pezoldt |
Lviv Polytechnical National University / UKR | Dr. Rostyslav Mastylo |
National Universtity "Zaporizhzhia Polytechnic" (NUZP) / UKR | Dr. Karsten Henke |
UTM Malaysia / MAY | Prof. Jens Haueisen Dr. Matthias Klemm |
Technische Universität "Thai Nuyen" (TNUT) / Vietnam | Prof. Horst Puta emer. |
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en
Distanzrechner und Reisekostenpauschalen
einfache Entfernung (lt. Distanzrechner) | einmalige Reisekostenpauschale pro Teilnehmer |
---|---|
500 - 1.999 Kilometer | 275 EUR |
2.000 - 2.999 Kilometer | 360 EUR |
3.000 - 3.999 Kilometer | 530 EUR |
4.000 - 7.999 Kilometer | 820 EUR |
8.000 und mehr Kilometer | 1.500 EUR |