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Gründe zur Einstellung eines Studiengangs
Folgende Gründe können zur Einstellung eines Studienganges durch die Studiengangkommission bzw. die für den Studiengang verantwortliche Fakultät führen:
- fehlender Bedarf der Wirtschaft an Absolventinnen und Absolventen
- fehlende Qualität des Studiengangs (Einheit Forschung und Lehre, Kapazitäten)
- beobachtete Entwicklung in Wissenschaft und Forschung, die ein anderes Profil/andere Inhalte/Kompetenzen erfordert
- Vorgaben aus der Politik bzw. von finanziellen Zwängen
Vorgehensweise zur Aufhebung eines Studiengangs
Die Einstellung eines Studienganges erfolgt grundsätzlich in zwei Phasen, auf die in der untenstehenden Verfahrensanweisung detailliert beschrieben werden.
Phase 1: Aufhebung des Studienganges:
- Vorschlag der zuständigen Fakultät in Benehmen mit dem Rektorat
- Beschluss zur Aufhebung des Studienganges und der Studiengangkommission durch den Senat
- Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarung des zuständigen Ministeriums mit der TU Ilmenau
Phase 2: Auslaufen des Studienganges:
- Übergangsregelungen
- Beendigung der Immatrikulation in den SG
Detailierte Angaben zur Vorgehensweise sind der Verfahrensanweisung "Einstellung eines Studienganges" zu entnehmen (nur für Universitätsangehörige: Bitte melden Sie sich oben rechts an):
Einstellung eines Studienganges
- Vorlage für den Studienausschuss
- Vorlage für den Senat