INHALTE
Vorgehensweise zur Einführung eines Studienganges
Die Einführung eines Studienganges erfolgt grundsätzlich in zwei Phasen, auf die in der unten genannten Verfahrensanweisung detailliert eingegangen wird:
Phase 1: Einrichtung eines Studienganges:
- Verabschiedung des Entwurfs der Profilbeschreibung
- Beschluss zur Zusammensetzung der SGK sowie zum Vorsitz
- Beschluss zur für den Studiengang zuständigen Fakultät
- Beschluss zur Einrichtung des Studienganges
Phase 2: Erarbeitung der Studiendokumente:
- Erarbeitung und Erlass der StO und PO-BB
- ggf. Anpassung der Profilbeschreibung als Anlage der StO
- Abbildung des Studienplanes (als Anlage der StO) in der Prüfungsdatenbank
- ggf. Beschreibung neuer Module in den Modultafeln
- Generierung des Modulhandbuches
- Genehmigung der Studiendokumente
- Würdigung durch das Ministerium
- Verkündung und Veröffentlichung
- Beginn der Immatrikulation in den Studiengang
Als Eckdaten für die zeitliche Planung der Aufnahme des Studienbetriebes im eingeführten SG gelten:
- bei einem geplanten Start des SG zum Wintersemester: Einreichen der Unterlagen im Ministerium spätestens im April des gleichen Jahres.
- bei einem geplanten Start des SG zum Sommersemester: Einreichen der Unterlagen im Ministerium spätestens im November des davorliegenden Jahres.
Detailierte Angaben zur Vorgehensweise sind der Verfahrensanweisung "Einführung eines Studienganges" zu entnehmen (nur für Universitätsangehörige: Bitte melden Sie sich oben rechts an):
- Vorlage Profilbeschreibung
- Handreichung_2019_Qualifikationsziele_Ba_Ma
- Vorlage Modulhandbuch Formular
- Vorlage Kapazitätsnachweis
- Vorlage Studienausschuss Einrichtung Studiengang
- Vorlage Senat Einrichtung Studiengang
- Vorlage Studienausschuss Erarbeitung Studiendokumente
- Vorlage Studienausschuss Erarbeitung Studiendokumente Auflagenerfüllung