Förderung
Die finanzielle Förderung wird im Programm Erasmus+ aufgeteilt nach Ländergruppen (höhere, mittlere, niedrigere Lebenshaltungskosten) ausgereicht. Für jedes Programmjahr werden von der Nationalen Agentur Mindesthöhen pro Monat festgelegt (siehe Informationen über das Programm Erasmus+).
Jeder Projektträger kann unter Beachtung dieser Mindesthöhen sowie der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung für jeden Projektvertrag eigene Fördersätze festlegen.
Für die Praktika von Graduierten gelten die gleichen Fördersätze wie für Studierende. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Sonderförderung:
Zusätzliche Mittel für Eltern mit Kind(ern):
Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum, die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten einen Zusatzbetrag:
DAAD - Förderung von Studierenden mit Kind
Zusätzliche Mittel für Studierende mit Behinderung (ab GdB 30):
Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum mit einem Grad der Behinderung können zusätzliche Mittel erhalten: