Vor der Promotion
Eine Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen und originären wissenschaftlichen Forschung. Die Anfertigung einer Dissertation – und damit die eigenständige Forschungsleistung – sollte wesentlich zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin beitragen. Bis zur Erlangung eines Doktorgrades können je nach Fachrichtung, Thema der Arbeit und persönlichem Einsatz zwei bis sechs Jahre vergehen.
Neben den formalen Voraussetzungen, einer Diplom-, Master- oder Magisterprüfung an einer Universität, einer gleichwertigen Staatsprüfung oder einer Masterprüfung an einer Fachhochschule, sollten Sie über Durchhaltevermögen und großem Interesse an Ihrem gewählten Thema verfügen.
Zahlreiche Informationen zum Promovieren in Deutschland finden Sie auf der Seite Research in Germany des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Promovieren an der TU Ilmenau
Als Nachwuchswissenschaftler*innen sind Sie an unserer Universität early stage researchers, auch dann, wenn Sie als Promotionsstudierende eingeschrieben sein sollten. Von Ihnen wird daher auch auf dem Fundament einer guten wissenschaftlichen Praxis ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erwartet.
Die Details des Promotionsverfahrens finden Sie in der Promotionsordnung der TU Ilmenau.
Mit Ihrer jeweiligen Betreuungsperson verabreden Sie eine Betreuungsvereinbarung. Der hier zum Download bereitgestellte Vorschlag ist als Handreichung zu verstehen, welche Hinweise auf notwendige Inhalte (hier § 1 – 9 genannt) gibt. Die konkrete Gestaltung obliegt letztendlich den zuständigen Betreuenden in Absprache mit den Promovierenden.
Das Präsidium empfiehlt für alle Doktorandinnen und Doktoranden eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Eine solche Betreuungsvereinbarung kann ggf. auch direkt als Qualifizierungsvereinbarung für eine befristete Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung verwandt werden.
Download Betreuungsvereinbarung
Download Welcome Mappe
Promotionswege
Beratung zum Promotionsvorhaben
Thema gefunden? Oder doch nicht?
In jedem Fall wenden Sie sich bitte zur Beratung an die Ansprechpersonen an unseren Fakultäten. Ansprechpersonen sind die Geschäftsführenden Referent*innen der Fakultäten.
Interessierte ausländische Studierende können die Beratungsstelle des Welcome Centers for international Researchers mit ihrem Anliegen kontaktieren und sich zusätzlich hier informieren.
Wenn Sie alle Formalitäten geklärt haben, geht es hier zur Einschreibung: Bewerberportal