Studienfinanzierung
BAföG
Sie haben eine Rechtsanspruch auf individuelle Förderung nach dem Bundesausbildungs- förderungsgesetz (BAföG), wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eltern (bzw. der/die EhepartnerIn) für eine Finanzierung nicht aufkommen können.
Da der Anspruch auf Ausbildungsförderung erst mit der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung entsteht, sollte dieser bis spätestens Oktober des jeweiligen Jahres angemeldet werden. Im Übrigen ist es vorteilhaft, den Antrag möglichst früh zu stellen, damit eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert werden können, der Antrag entschieden und die Ausbildungsförderung zur Zahlung angewiesen werden kann.
Studierendenwerk Thüringen, Bereich Ilmenau - Amt für Ausbildungsförderung (BAföG): Max-Planck-Ring 18, Haus D, Keller, Tel.: +49 3677 69-2752