Studierendenverwaltung
Langzeitstudiengebühr : Motivation und Ansprechpartner
Auf Grundlage des ThürHGEG - Dritter Abschnitt - und der Allgemeinen Gebührenordnung der TU Ilmenau haben Studierende bei Überschreitung der Regelstudienzeit um einen bestimmten festgelegten Zeitraum Gebühren zu entrichten.
Auf Antrag des Studierenden kann die Gebührenpflicht hinausgeschoben bzw. ganz oder teilweise erlassen werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag formlos.
Ansprechpartner ist das Studentensekretariat im Akademischen Service Center der TU Ilmenau.
Studierendenverwaltung
Langzeitstudiengebühr : Ordnungen
Die aufgeführten Ordnungen stellen eine Lese- und Arbeitsfassung dar. Es handelt sich ausschließlich um einen Service für Mitglieder der Universität und andere Nutzer des Internets. Die Texte stellen keine amtliche Fassung dar. Insoweit wird auf die angegebenen Fundstellen verwiesen. Der dort veröffentlichte Wortlaut geht in Zweifelsfällen dem nachstehenden vor.
- ThürHGEG
- Allgemeine Gebührenordnung - siehe Allgemeine Satzungen der TU Ilmenau