200€ Energiepauschale - so kommt ihr ran!

Bald ist die Antragstellung für die 200€ möglich. Wie es geht, erfahrt ihr hier.

Schon im letzten Jahr hatte die Bundesregierung versprochen, 200 € an alle Studierenden auszuzahlen, um die gestiegenen Energiekosten auszugleichen. Nun gibt es endlich konkrete Informationen, wie das funktionieren soll.

Zunächst einmal: Ihr bekommt das Geld nicht automatisch. Studierende müssen einen Antrag stellen. Das geht ab 15. März über die Plattform Einmalzahlung200.de Um das Geld zu beantragen, benötigt ihr eine sogenannte BundID. Diese könnt ihr mithilfe eures elektronischen Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte erstellen. Für alle, die bereits eine Steuererklärung gemacht und einen ELSTER-Zugang besitzen, reicht auch das ELSTER-Zertifikat, um die ID zu erstellen. Alternativ bekommt ihr die BundID auch per Registrierung mit Benutzername und Passwort. Einen Antrag auf die 200€ können alle stellen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Der Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft spielen keine Rolle. Für die Antragstellung benötigt ihr noch einen sogenannten Hochschulcode. Diesen Code könnt ihr ab dem 15. März über die Online Prüfungs- und Studierendenverwaltung (os.tu-ilmenau.de) abrufen.

Der Studierendenrat der TU Ilmenau hat mit großem Aufwand eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, wie ihr die Einmalzahlung beantragen könnt. Ihr findet die Anleitung auf der Website des Studierendenrates.
Die Anleitung wird schrittweise noch weiter konkretisiert, sobald weitere Informationen zum Thema verfügbar sind.

➜ Hier geht's zur Schritt für Schritt Anleitung des Studierendenrates

Bei Fragen zum Thema könnt ihr euch gerne an uns oder an eppsg@tu-ilmenau.de wenden oder ihr nutzt die  Kontaktmöglichkeiten des Einmalzahlung200-Services.