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21.12.2016
Umgang mit Anwesenheits-, Noten- und Ergebnislisten (RM 20/2016)
Einführung ID-Nummern
Mit Schreiben vom 05.02.2015 äußerte sich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit zum Aushang von Noten am schwarzen Brett in Hochschulen. Darin wurden die Thüringer Hochschulen gebeten, den derzeitigen Umgang mit Matrikelnummern im Kontext der Veröffentlichung von Noten/Ergebnissen anhand eines vorgegebenen Maßnahmenkatalogs zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde eine Rektoratsmitteilung (Nr. 20/2016) herausgegeben.
https://www.tu-ilmenau.de/mitarbeiter/informiert/mitteilungen/rektorat/#jfmulticontent_c136839-2
In der Rektoratsmitteilung wird u.a. auf folgende Aspekte eingegangen:
- Umgang mit Listen allgemein (Anwesenheitslisten, Noten- und Ergebnislisten)
- Umgang mit Noten- und Ergebnislisten (Verfahren der Veröffentlichung)
- Umgang mit Listen mit ID-Nummern