Studium
Studiengänge der Fakultät für Maschinenbau
Diplom
Diplom-Studiengang Maschinenbau
Die Studienbewerbung, die Immatrikulation sowie die Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt an der TU Ilmenau zentral im Studentensekretariat unabhängig davon an welcher Fakultät der Studiengang angesiedelt ist.
Bewerber für Diplom-Studium
Bachelor & Master
Die Studienbewerbung, die Immatrikulation sowie die Rückmeldung zum Folgesemester erfolgt an der TU Ilmenau zentral im Studentensekretariat unabhängig davon an welcher Fakultät der Studiengang angesiedelt ist.
Bewerber für Bachelor-Studium Master-Studium
Weiterbildung
Prüfungsamt der Fakultät für Maschinenbau
Sprechzeiten_
Sehr geehrte Studierende der Fakultät MB,
ab 01.08.2020 bietet das Prüfungsamt MB wieder persönliche Sprechzeiten an.
Montag | 9:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr im WB 1200 | |
Donnerstag | 9:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr im WB 1200 |
Im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen können Sie die Sprechzeit nur wahrnehmen, wenn Sie sich im Vorfeld zu einem der angebotenen Termine eingeschrieben haben.
Einschreibung zum Termin |
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Bitte nutzen Sie den vereinbarten Termin. Sollten Sie verhindert sein, tragen Sie sich bitte rechtzeitig aus dem gebuchten Termin aus und geben damit die blockierte Zeit für Ihre Kommilitonen frei.
Um sich und andere zu schützen, tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung und bringen Sie Ihren eigenen Stift mit. Im Eingangsbereich des Werner-Bischoff-Baus (WB) wurde ein Spender für Händedesinfektion angebracht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dipl.-Ing. Jana Buchheim
Referatsleiterin Bildung
Kontakt
Referatsleiterin Bildung: Dipl.-Ing. Jana Buchheim Mitarbeiterinnen im Prüfungsamt: Monika Hofmann Tel.: +49 (3677) 69-2494 bzw. 2496 | Besucheradresse:
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Master-Zulassung an der Fakultät für Maschinenbau
Kontakt:
Koordinatorin für Master-Eignungsprüfungen: Dipl.-Ing. Silke Stauche Tel.: +49 (3677) 69-1841 | Besucheradresse: Postanschrift: |
Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenbau (PA FMB)
Sitzungstermine
17.05.2021 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 07.05.2021)
22.11.2021 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 12.11.2021)
Mitglieder PA FMB
Der Prüfungsausschuss der Fakultät MB (PA FMB) ist für alle Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät MB zuständig. Die aktuelle Amtszeit: 21.04.2020 - 21.04.2023
Beschluss des Fakultätsrates MB vom 21.04.2020
stimmberechtigte Mitglieder:
Prof. Dr.-Ing. habil. Jean Pierre Bergmann (Vorsitzender)
Prof. Dipl.-Ing. Dr. med. (habil.) Hartmut Witte (Stellvertreter)
Prof. Dr.-Ing. rer. nat. habil. Stefan Sinzinger
Dr.-Ing. Maik Rosenberger
Helen Schuh (Studierende)
beratende Mitglieder:
Prof. Dr.-Ing. Joachim Bös
Dipl.-Ing. Franziska Petzoldt
Dipl.-Ing. Jana Buchheim (Refeatsleiterin Bildung)
Thomas Olbricht (Studierende)
Aufgaben PA FMB
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die Erfüllung der durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben sowie die Einhaltung der Ordnung des jeweiligen Studiengangs zuständig. Er trifft prüfungsrechtliche Entscheidungen nach der PStO-AB bzw. nach der jeweiligen PStO-BB.
Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinn des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechtes. Er wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Umsetzung seiner Beschlüsse durch das Prüfungsamt unterstützt.
Weitere Details sind im § 34 der Prüfungs- und Studienordnung - Allgemeine Bestimmungen (PStO-AB) geregelt.
Die Studierenden senden bitte alle an den Prüfungsausschuss adressierten Anträge und Widersprüche übers Prüfungsamt MB, bzw. geben diese dort persönlich ab. Die eingegangenen Anträge und Widersprüche werden im Prüfungsamt MB registriert und dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Archiv
23.11.2020 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 13.11.2020)
18.05.2020 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 08.05.2020)
18.11.2019 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 08.11.2019)
20.05.2019 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 10.05.2019)
19.11.2018 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 09.11.2018)
28.05.2018 um 14:30 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 18.05.2018)
27.03.2018 um 13:00 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 20.03.2018)
18.01.2018 um 13:00 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 10.01.2018)
29.05.2017 um 14:30 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 19.05.2017)
05.12.2016 um 14:30 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 25.11.2016)
06.06.2016 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 31.05.2016)
07.12.2015 um 13 Uhr im WB 1260 (Frist für studentische Anträge 30.11.2015)
08.06.2015 um 13 Uhr im F 1260 (Frist für studentische Anträge 31.05.2015)
08.12.2014 um 13 Uhr im F 1260 (Frist für studentische Anträge 30.11.2014)
Studienkommission der Fakultät für Maschinenbau (StK)
Mitglieder StK
Beschluss des Fakultätsrates MB vom 21.04.2020:
Vorsitzender (ohne Stimmrecht):
Prof. Dr.-Ing. René Theska (Studiendekan)
stimmberechtigte Hochschullehrer:
Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Fröhlich (Studiengang MB)
Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus Zimmermann (Studiengang MB-Diplom)
Prof. Dr.-Ing. Thomas Sattel (Studiengang MTR)
Prof. Dr. rer. nat. Gunther Notni (Studiengang OST)
stimmberechtigte akedemische Mitarbeiter:
Dr.-Ing. Heinz-Dieter Vehmann (Studiengang FZT)
Dipl.-Ing. Silke Augustin (Studiengang MB)
Dr.-Ing. Veronika Geinitz (Studiengang MB-Diplom)
PD Dr.-Ing. habil. Tom Stöhla (Studiengang MTR)
stimmberechtigte Studierende:
Daniel Binder
Leon Heumann
Jan Schmitz
Helen Schuh
beratend:
Dipl.-Ing. Jana Buchheim (Referatsleiterin Bildung)
Aufgaben StK
Die Studienkommission ist ein Gremium der Fakultät und unterstützt und berät den Dekan bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bereitet die Fakultätsratsbeschlüsse im Zusammenhang mit Lehre und Studium vor. Ihr sind alle Studiengänge zugeordnet, für welche die Fakultät nach Maßgabe des Einrichtungsbeschlusses des Senats gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 ThürHG Verantwortung trägt.
Die einzelnen Aufgaben sind im § 21 der Grundordnung der TU Ilmenau (aktuelle Fassung) geregelt.
Der Studienkommission gehören der zuständige Studiendekan als Vorsitzender ohne Stimmrecht und unter Beachtung von § 41 Abs. 3 Satz 1 ThürHG mindestens jeweils zwei Vertreter der Gruppen der Hochschullehrer, der Studierenden und der akademischen Mitarbeiter mit Stimmrecht an. Sie werden von den Mitgliedern des Fakultätsrats gewählt.