INHALTE
Attest
Umgang mit krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Bei Rücktritt oder Versäumnis (einer Prüfung) wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.
Die Studierenden müssen, wenn sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, an einer Prüfung teilzunehmen
- unverzüglich sobald sie Kenntnis über ihre Erkrankung erlangen, einen Arzt aufsuchen und
- innerhalb von 3 Werktagen nach dem Arztbesuch (Ausstellungsdatum zählt) ein ärztliches Attest im Prüfungsamt MB einreichen.
Bitte reichen Sie das ärztliche Attest stets zusammen mit dem Formular Krankheitsbedingte Abmeldung von Prüfungsleistungen (*.pfd) ein.