INHALTE
Ziel- u. Leistungsvereinbarung Land - Hochschule
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem zuständigen Landesministerium und den einzelnen Hochschulen abgeschlossen, deren Gültigkeitszeitraum in der Regel vier Jahre umfasst. Hierbei werden konkrete Entwicklungs- und Leistungsziele für die einzelne Hochschule festgelegt. Senat und Hochschulrat geben vor dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine Stellungnahme ab.