Struktur des Personalrates

Der Personalrat setzt sich zusammen aus Vertretern der zwei Beschäftigtengruppen an der Universität, aus Arbeitnehmern und Beamten. Daneben gibt es für die jugendlichen Beschäftigten und die Auszubildenden eine eigene Vertretung, die gemeinsam mit dem Personalrat die spezifischen Interessen dieser Beschäftigtengruppe wahrnimmt. Mit der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten gibt es eine enge Zusammenarbeit.

Die regelmäßige Amtszeit des Personalrates beträgt ab 2022 fünf Jahre. Die gegenwärtige Wahlperiode endet am 31. Mai 2027, zwischen März und Mai 2027 findet die nächste Wahl zum Personalrat statt.

Der Personalrat an der TU Ilmenau besteht derzeit aus 13 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Beschäftigtengruppen

  • Gruppe der Arbeitnehmer (12 Mitglieder) und

  • Gruppe der Beamten (1 Mitglied)

zusammen. Die sachverständige Wahrnehmung der unterschiedlichen Gruppeninteressen ist insbesondere durch die Personalratsmitglieder, die diesen Beschäftigtengruppen angehören, bestmöglich gewährleistet, denn sie kennen die Arbeitsbereiche und Verhältnisse vor Ort.

Vorsitzender

Foto Richter

Vorsitzender: Marko Hennhöfer

Stellvertretende Vorsitzende: Constanze Höhn

Besucheranschrift:
Max-Planck-Ring 14
98693 Ilmenau
Zi. 3250

Postanschrift:
Postfach 10 05 65
98684 Ilmenau

personalrat@tu-ilmenau.de

+49 3677 69-2505

Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben

Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen

dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden

Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken

die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern

die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern

die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern

Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen zu beantragen sowie auf die Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hinzuwirken

mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten

auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken

die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern

Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind zwischen Universitätsleitung und Personalrat getroffene kollektivrechtliche Regelungen zu Sachverhalten, die nicht bereits durch Gesetze oder Tarifverträge bestimmt sind und die alle Beschäftigten oder große Teile hiervon betreffen. Regelungsgegenstand sind häufig das Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle, Fragen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder der Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten.

An der TU Ilmenau gelten folgende Dienstvereinbarungen:

  • Dienstvereinbarung zur alternierenden Tele- und Heimarbeit an der Technischen Universität Ilmenau

  • Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Gratifikation

  • Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit

  • Dienstvereinbarung zur Einführung und zum Betrieb von Datenverarbeitungssystemen (DV-Systemen)

  • Dienstvereinbarung über Arbeitskleidung

  • Dienstvereinbarung über die Nutzung der Telekommunikationsanlage

  • Dienstvereinbarung zur Weiterbildung

  • Dienstvereinbarung über den Nichtraucherschutz an der TU Ilmenau

  • Dienstvereinbarung zu Einführung und Betrieb des Meta Directory mit den daran angeschlossenen Quell- und Zielsystemen

  • Vereinbarung über das Verfahren zur Besetzung von Stellen an der TU Ilmenau

  • Dienstvereinbarung über die Einführung und Betrieb von Informationssystemen mit Chipkartennutzung

Bei Fragen zu Dienstvereinbarungen bzw. zu konkreten Regelungsgeständen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Personalrates.

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