Über uns

Unser Team der Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Technischen Universität Ilmenau nimmt seine Aufgaben gemäß § 178 SGB IX zum Gesetzestext wahr. Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen der Eingliederung in das Arbeitsleben, bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben oder längerer Krankheit und bei der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes beratend und unterstützend zur Seite. Wir helfen Ihnen bei Antragstellungen bei Ämtern und Behörden und werden in Kündigungsschutzverfahren einbezogen. Zögern Sie deshalb nicht, rechtzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Ihre Fragen werden vertraulich behandelt und Lösungen nur mit Ihnen gemeinsam gefunden. Unser gemeinsames Ziel ist es, sehr gute Arbeitsbedingungen für Schwerbehinderte und von der Bundesarbeitsagentur gleichgestellte Menschen an unserer Universität zu gestalten. So besitzt die TU Ilmenau unter anderem seit 2016 ein mobiles Audiosystem für den Einsatz bei Veranstaltungen.

 

Schwerbehindertenvertrauensfrau

privat

Schwerbehindertenvertrauensfrau:
Christine Spira
+49 3677 69-3318
sbv-org@tu-ilmenau.de

1. Stellvertreterin: Katharina Trippler

Nach Terminvereinbarung per Mail oder Telefon bietet das Team der Schwerbehindertenvertretung persönliche Beratungen im Büro im Kirchhoffbau, Gustav-Kirchhoff-Str. 1, Raum 1094, an.

Die SBV der TU Ilmenau im Intranet

Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) in leichter Sprache

   

1. Regeln und Gesetze überwachen

Im Arbeitsleben gibt es Regeln und Gesetze, die gut für Menschen mit Behinderung sind.

Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben Recht auf mehr Urlaub als Menschen ohne Behinderung. Die SBV prüft, ob diese Regel eingehalten wird.

   

2. Maßnahmen beantragen

Die SBV macht selbst Vorschläge, die gut für Menschen mit Behinderung sind.

Beispiel:
Tina ist gehörlos. Damit sie bei Besprechungen mit ihrer Arbeitsgruppe alle Informationen versteht, braucht sie eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher.

Die SBV beantragt Maßnahmen bei den zuständigen Stellen:

  • dem Arbeitgeber
  • dem Integrationsamt
  • der Agentur für Arbeit
 

3. Interessen von Beschäftigten mit Behinderung vertreten

Die SBV vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber.
Zum Beispiel bei

  • Fragen
  • Anregungen
  • Problemen
  • Beschwerden

Die SBV verhandelt mit dem Arbeitgeber und informiert dann die Beschäftigten.

 

4. Bei Anträgen unterstützen

Die SVB unterstützt die Beschäftigten bei Anträgen.

Beispiel:
Anna hat sich bei einem Unfall die Augen verletzt. Auf einem Auge ist sie blind. Sie will einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die SVB hilft ihr beim Antrag.

 

5. Arbeitgeber muss die SVB informieren und anhören

Die SBV hat ein Mitwirkungsrecht. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss die SBV über alles informieren, was Beschäftigte mit Behinderung betrifft.

Beispiele:

  • Beschäftigte mit Behinderung sollen befördert werden
  • Beschäftigte mit Behinderung sollen gekündigt werden
  • Beschäftigte mit Behinderung sollen einen anderen Arbeitsplatz bekommen

Bevor der Arbeitgeber eine Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft, muss er die SBV anhören. Der Arbeitgeber muss die SBV sofort über die Entscheidung informieren. Kündigt der Arbeitgeber einer Person mit Behinderung ohne Beteiligung der SBV, dann ist die Kündigung nicht wirksam.

 

6. Schwerbehindertenvertretung nimmt an Sitzungen teil

Die SBV nimmt an allen Sitzungen teil von

  • Betriebs·rat
  • Personal·rat
  • den Ausschüssen von Betriebsrat und Personalrat
  • Arbeitsschutz·ausschuss

Will die SBV ein Thema besprechen, das für einen oder mehrere Beschäftige mit Behinderung wichtig ist, kann sie einen Antrag stellen:
Die SBV darf bei der Abstimmung dabei sein, aber nicht mit abstimmen. Das heißt: Die SBV hat kein Stimmrecht bei den Entscheidungen.

 

7. Versammlungen durchführen

Die SBV führt 1 Mal im Jahr eine Versammlung mit den Menschen mit Behinderung im Betrieb oder in der Dienststelle durch.
Auch der Chef soll daran teilnehmen. Bei wichtigen Themen kann die SBV zusätzliche Versammlungen durchführen.
Beispiele für wichtige Themen:

  • Ein Teil des Betriebes soll an einen anderen Ort umziehen.
  • Der Betrieb will neue Techniken benutzen.
  • Arbeitsplätze sollen wegfallen.

8. SVB nimmt an Schulungen teil

Die Schwerbehindertenvertretung darf während der Arbeitszeit an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen. Sie bekommt trotzdem den vollen Lohn.

Wichtig:
Der Arbeitgeber darf die SBV wegen ihrer Arbeit nicht schlechter behandeln als die anderen Beschäftigten.