Information
Einschreibung

Zielgruppe dieser Aktion
- Studienanfänger aus dem Ausland
Inhalt dieser Aktion
Die Mitarbeiterinnen führen Sie online durch den Prozess der
Einschreibung in einen Studiengang
Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder rufen Sie an.
+49 3677 69 2003 | 2004 | 2005
Ergebnis dieser Aktion
Nach erfolgter Immatrikulation an der Universität erhalten Sie Ihren Studienausweis per Post an Ihre Wohnanschrift in Deutschland (sofern bekannt) und sind dann Studierender der TU Ilmenau.
Information
Gesetzliche Krankenversicherung
Zielgruppe dieser Information
- Studienanfänger aus dem Ausland
Keine Einschreibung ohne Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung dient als Absicherung, dass die Kosten für medizinische Behandlung und Arzneimittel bei einem Unfall oder einer Erkrankung nicht privat gezahlt werden müssen.
Sie ist in Deutschland vorgeschrieben.
Studienanfänger müssen den Nachweis über ihre Versicherung schon bei der Einschreibung vorlegen.
Nach § 199a SGB V Satz 2 hat jeder Studienanfänger gegenüber der Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen, dass er
Fall A
- in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung sein wird,
oderFall B
- nicht gesetzlich versichert ist, weil er
- versicherungsfrei,
- von der Versicherungspflicht befreit,
- nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung Fall A oder Fall B wird durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Ansprechpartner finden Sie unten.
Online Studium mit Aufenthalt im Ausland
Internationale Studierende aus Drittstaaten, die sich während des Studiums nicht in Deutschland aufhalten sind in Analogie zu Studierenden an Fernhochschulen von der Versicherungspflicht befreit.
Sie können somit als ordentliche Studierende mit dem Status „nicht versicherungspflichtig“ eingeschrieben werden.
Zu beachten ist dabei, dass die Krankenversicherungspflicht nach aktuellem Stand bei der späteren Einreise des Studierenden nach Deutschland eintritt.
Erfolgt die Einreise noch im laufenden Semester, tritt die Krankenversicherungspflicht rückwirkend zum Semesterbeginn ein, sodass Beiträge auch rückwirkend geleistet werden müssen.
Versicherungsbescheinigung - Ansprechpartner
AOK: Frau Sandra Tischer
Barmer: Herr Markus Hodermann
DAK: Herr Tim Schneider
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Uni-Account

Zielgruppe dieser Aktion
- alle Studienanfänger
- nach erfolgter Immatrikulation
Inhalt dieser Aktion
Nach erfolgter Immatrikulation an der Universität besuchen Sie bitte die Webseite
https://service.tu-ilmenau.de/boarding
und duchlaufen Sie online den Prozess der Beantragung und Aktivierung eines Uni-Accounts.
Ergebnis dieser Aktion
Im Ergebnis verfügen Sie über einen Account, mit dem Sie alle Dienste des UniRZ nutzen können.
Damit haben Sie z.B. Zugang zum campusweiten WLAN, eLearning oder zur persönlichen, universitären Mailadresse (i.d.R. vorname.nachname@tu-ilmenau.de).
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Lehrveranstaltungen
mit Termin und Raum
Diese Veranstaltungen werden im Rahmen der Semesterplanung zentral mit einem Termin und einem Raum verbunden und sind im
Intranet : Anleitung Open Timetable
auffindbar.
nach Vereinbarung
Termin und Raum dieser Veranstaltungen werden durch die Beteiligten (Studierende und Dozent) zu Beginn des Semesters abgestimmt. Erst danach sind sie im e-Veranstaltungskalender auffindbar.
Vorlesungen / Übungen / Praktika (externer Link)
kein Angebot
Diese Veranstaltungen werden im aktuellen Semester nicht angeboten. Sie sind daher im e-Veranstaltungskalender auch nicht auffindbar.
Vorlesungen / Übungen / Praktika (externer Link)
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Studierendenverwaltung

Zielgruppe dieser Aktion
- alle Studierenden
Inhalt dieser Aktion
Die Mitarbeiterinnen klären online Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Studierendenverwaltung.
Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder rufen Sie an.
+49 3677 69 2003 | 2004 | 2005
studentensekretariat@tu-ilmenau.de
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30/06/2020 | ThürCorPanG Artikel 14 § 9 und Artikel 19 - Langzeitstudiengebühr (Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung) rückwirkende Herausschiebung der Gebührenpflicht für im SS 2020 erstmalig gebührenpflichtige Studierende Herausschiebung der Gebührenpflicht für im WS 2020 oder in den Folgesemestern erstmalig gebührenpflichtige Studierende rückwirkender Erlass der Gebührenpflicht für das SS 2020 bei Studierenden, die bereits vor dem SS 2020 gebührenpflichtig waren. Bereits erlassene Dauergebührenbescheide werden durch das Studentensekretariat geändert und den betroffenen Studierenden zeitnah zur Kenntnis gegeben. | |
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26/06/2020 | Rückmeldung zum WS 2020 - Langzeitstudiengebühr (Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung) Die semesterbezogene Zahlung der Gebühr wird mit der Rückmeldung zum gebührenpflichtigen Semester fällig. Eine Zahlung nach Ablauf der Rückmeldefrist ist mit einer Säumnisgebühr nach Allgemeine Gebührenordnung § 2 belegt. Ein Erlass bereits laufender Gebührenpflicht in einem bestimmten Semester erfolgt a) nach Einzelfallprüfung und Bestätigung eines durch den Studierenden gestellten Antrags nach ThürHGEG § 4 Der Erlass der Gebührenpflicht in einem bestimmten Semester wird Ihnen vom Studentensekretariat mitgeteilt. Dies betrifft auch den rückwirkenden Erlass der Gebührenpflicht für das SS 2020 nach ThürCorPanG Artikel 14 § 9 Eine bereits für das SS 2020 gezahlte Gebühr wird im Fall b) durch die Universität erstattet. Es erfolgt keine wie im Fall a) mögliche Übertragung der bereits für das SS 2020 gezahlten Gebühr als Guthaben auf das WS 2020. Ein Hinausschieben erstmalig entstehender Gebührenpflicht in einem bestimmten Semester erfolgt a) nach Einzelfallprüfung und Bestätigung eines durch den Studierenden gestellten Antrags nach ThürHGEG § 4 Das Hinausschieben der erstmalig entstehenden Gebührenpflicht in einem bestimmten Semester wird Ihnen vom Studentensekretariat mitgeteilt. Dies betrifft auch das rückwirkende Hinausschieben der erstmalig entstehenden Gebührenpflicht für das SS 2020 oder das WS 2020 nach ThürCorPanG Artikel 14 § 9 Eine bereits für das SS 2020 oder das WS 2020 gezahlte Gebühr wird im Fall b) durch die Universität erstattet. Es erfolgt keine wie im Fall a) mögliche Übertragung der bereits für das SS 2020 oder das WS 2020 gezahlten Gebühr als Guthaben auf das WS 2020 oder das SS 2021. | |
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24/06/2020 | Rückmeldung zum WS 2020 | |
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06/04/2020 | Antrag auf Exmatrikulation Mit diesem Online Verfahren ist es nicht erforderlich, dass Sie die Entlastungsvermerke von Bibliothek und Prüfungsamt per Unterschrift selbst einholen. | |
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01/04/2020 | Studierende ohne Rückmeldung zum SS 2020 Infoschreiben | |
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01/04/2020 | SB Terminals Montag - Freitag | |
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27/03/2020 | Rückmeldung zum SS 2020 - Semesterbeitrag Nach Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen ist der Beitrag bei Rückmeldung mit dem Ablauf der Rückmeldefrist fällig und wird nach ThürStudWG § 6 von der Universität eingezogen. Wird eine Rückmeldung zum SS 2020 wegen des pandemiebedingten Ausfalls von Prüfungen erforderlich, so können Studierende an das Studierendenwerk Thüringen Anträge auf Erlass des Beitrags oder Befreiung stellen. Die Form des Antrags legt das Studierendenwerk Thüringen fest. Es erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls. carola.oemus@stw-thueringen.de Antragsformular | |
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26/03/2020 | Rückmeldung zum SS 2020 - Säumnisgebühr Wird eine Rückmeldung zum SS 2020 wegen des pandemiebedingten Ausfalls von Prüfungen erforderlich, so entsteht dadurch keine Pflicht zur Zahlung einer Säumnisgebür nach Allgemeine Gebührenordnung § 2 . | |
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24/03/2020 | Rückmeldung zum SS 2020 - Langzeitstudiengebühr (Gebühr bei Regelstudienzeitüberschreitung) |