Prüfungsverwaltung
Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten : Motivation
Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte auf ein Hochschulstudium der TU Ilmenau angerechnet werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind.
- geltende Voraussetzungen für den Hochschulzugang sind gegeben (Studierender ist immatrikuliert)
- anzurechnende Kenntnisse und Fähigkeiten sind gleichwertig zu den Studien- / Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen
- anzurechnende Kenntnisse und Fähigkeiten sind aktuell vorhanden
- Nachweise und Belege für Kenntnisse und Fähigkeiten liegen vor
Prüfungsverwaltung
Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten : Ansprechpartner
Ansprechpartner für die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten sind die Prüfungsämter der Fakultäten.
Prüfungsverwaltung
Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten : Ablauf
Die pauschale Anrechnung konkreter Kenntnisse und Fähigkeiten auf einen bestimmten Studiengang an der TU Ilmenau regelt die jeweilige Studienordnung.
Die individuelle Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt auf der Grundlage eines Antrags und der vom antragstellenden Studierenden vorgelegten Nachweise, welche durch den betreffenden Studierenden über das Prüfungsamt beim Prüfungsausschuss einzureichen sind (siehe Verfahrensanweisung Anrechnung).
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit der anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ergeht ein Bescheid an den antragstellenden Studierenden.
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Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten : Formulare
Antragsformular zur Anrechnung
Aufstellung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Studierenden