Studierendenverwaltung
Immatrikulation : Motivation und Ansprechpartner
Die Immatrikualtion bzw. Einschreibung in einen Studiengang auf Grundlage der Immatrikulationsordnung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen und zur Nutzung der Einrichtungen der Universität.
Ansprechpartner ist das Studentensekretariat im Akademischen Service Center der TU Ilmenau.
Nach erfolgreicher und erstmaliger Immatrikulation in einen Studiengang an der TU Ilmenau erstellt das Studentensekretariat für den Studierenden einen Studienausweis.
Studierendenverwaltung
Immatrikulation : Ordnungen
Die aufgeführten Ordnungen stellen eine Lese- und Arbeitsfassung dar. Es handelt sich ausschließlich um einen Service für Mitglieder der Universität und andere Nutzer des Internets. Die Texte stellen keine amtliche Fassung dar. Insoweit wird auf die angegebenen Fundstellen verwiesen. Der dort veröffentlichte Wortlaut geht in Zweifelsfällen dem nachstehenden vor.
Immatrikulationsordnung
Studierendenverwaltung
Immatrikulation : Voraussetzungen
Die Immatrikualtion bzw. Einschreibung in einen Studiengang erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Bewerber
-- | |||
---|---|---|---|
die formalen Zugangsvoraussetzungen zum Studium erfüllt | |||
die Unterrichtssprache des Studiengangs beherrscht | |||
den Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang noch nicht verloren hat | |||
den Semesterbeitrag und ggf. Gebühren vollständig gezahlt hat | |||
ausreichend krankenversichert ist und | |||
für ihn ein freier Studienplatz zur Verfügung steht |
Studierendenverwaltung
Immatrikulation : Dokumente
Folgende Dokumente sind bei der Immatrikulation im Studentensekretariat vorzulegen.
-- | |||
---|---|---|---|
Bei zulassungsfreien Studiengängen einen Immatrikulationsantrag (Bewerberportal: Persönlicher Account > Meine Dokumente) | |||
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Annahmeerklärung des Studienplatzes (Bewerberportal: Persönlicher Account > Meine Dokumente) | |||
Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Leistungsübersichten | |||
Bei Wiederaufnahme des Studiums im selben Studiengang Nachweis über noch bestehenden Prüfungsanspruch | |||
Nachweis der Krankenversicherung | |||
Biometrisches Passbild für den Studienausweis | |||
Bei internationalen Studierenden ein gültiger Pass mit Aufenthaltstitel |