Neben den fachlichen Inhalten gibt es während des Studiums auch viele organisatorische Dinge. Hier erfahren Sie mehr über Themen, wie die Rückmeldung für das Folgesemester, Beurlaubung oder auch Informationen zur Exmatrikulation.
Rückmeldung
Mit der Überweisung des Semesterbeitrags innerhalb des von der Universität festgelegten Rückmeldezeitraums initiieren Sie den Prozess der Rückmeldung zum Folgesemester. Die Universität wird davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie das Studium im betreffenden Semester fortsetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Rückmeldung erhalten Sie eine automatisierte Mail an Ihr Mail-Postfach der TU Ilmenau.
Der Semesterbeitrag ist eine verpflichtende, solidarische Abgabe, die bundesweit an allen Hochschulen in unterschiedlicher Höhe anfällt. Vor jedem Semester wird durch die jeweilige Hochschule der Beitrag für das Studierendenwerk und die Studierendenschaft erhoben. Der Beitrag beträgt aktuell 133,48 € (Stand 01.01.2023) und setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Studierendenwerk Thüringen (74 €), Studierendenschaft (10 €) und Semesterticket Thüringen (49,48 €) (Stand 01.01.2023).
Die Bankverbindung und weitere Informationen finden Sie im Intranet .
Beurlaubung
Auf Grundlage der Immatrikulationsordnung können Studierende beim Vorliegen wichtiger Gründe vom Studium beurlaubt werden.
Die Beurlaubung bedarf der fristgerechten Antragstellung durch Studierende. Weitere Informationen sind im Intranet zu finden.
Studiengangwechsel
Während ihres Studiums können Studierende auf Grundlage der Immatrikulationsordnung ohne Angabe von Gründen den Studiengang und / oder den Studienabschluss wechseln.
Der Wechsel bedarf der fristgerechten Antragstellung durch Studierende. Weitere Informationen sind im Intranet zu finden.
Teilzeitstudium
Studierende können entsprechend der Immatrikulationsordnung beim Vorliegen wichtiger Gründe das Studium auf der Grundlage eines Sonderstudienplanes in Teilzeit studieren. Die im Teilzeitstudium studierten Semester zählen als halbe Fachsemester.
Das Teilzeitstudium bedarf der Antragstellung durch Studierende. Die Rechtsgrundlage (Immatrikulationsordnung) steht als PDF-Download zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Intranet zu finden.
Gasthörer*innen
Interessierte, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Es bedarf keines Nachweises einer Hochschulzugangsberechtigung.
Der/Die Gasthörer*in ist berechtigt, die im Gasthörerausweis aufgeführten Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Universitätseinrichtungen im Rahmen bestehender Ordnungen zu nutzen. Er/Sie kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Der/Die Gasthörer*in ist nicht berechtigt, Prüfungs- und Studienleistungen abzulegen.
Die Gasthörerschaft muss vorab beantragt werden Antrag auf Zulassung als Gasthörer. Legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular dem Prüfungsamt der Fakultät vor, die die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen anbietet. Anschließend überweisen Sie die Gasthörergebühr auf das im Antrag benannte Konto der Universität. Die genauen Gebühren finden Sie auf der letzten Seite des Dokumentes Allgemeine Gebührenordnung (38 KB).
Zur Antragstellung auf Zulassung als Gasthörer*in stellen Sie bitte dem Studierendensekretariat per Mail das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Verfügung. Nach erfolgter Zulassung setzt Sie das Studierendensekretariat davon per Briefpost in Kenntnis.
Exmatrikulation
Formal erfolgt die Beendigung des Studiums durch die Exmatrikulation.
Mit Ablauf des Semesters, in dem das Zeugnis über die den Studiengang beendende Abschlussprüfung ausgehändigt wurde, werden Studierende exmatrikuliert, sofern sie nicht in einem weiteren Studiengang eingeschrieben sind.
Auch ohne erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs ist die Exmatrikulation auf Antrag durch Studierende jederzeit möglich. Weitere Informationen sind im Intranet zu finden.