Sicher studieren und arbeiten an der TU Ilmenau

Update 2. Februar 2023

Mit dem heutigen Tage ist die neue und voraussichtlich letzte Thüringer Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht – insbesondere dem Infektionsschutzgesetz – regelt. Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes ist beendet. Die Pandemie ist damit noch nicht ausgestanden, neigt sich aber glücklicherweise ihrem Ende zu.

Das bislang geltende Infektionsschutzkonzept der Universität ist nicht mehr erforderlich und wird daher ab sofort aufgehoben.

Der Schutz der Gesundheit unserer Studierenden und Beschäftigten hat aber weiter Priorität: Bitte beachten Sie daher die Verhaltensempfehlungen und Verpflichtungen des Landes, insbesondere wenn Sie positiv getestet sind (soweit möglich Homeoffice, Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske usw.).

Zeigen Sie Verantwortung und schützen Sie weiterhin sich und ihre Mitmenschen!

 

Ihr Prof. Kai-Uwe Sattler | Präsident der TU Ilmenau

 

Testen

Studierende und Beschäftigte können bei folgenden Anlaufstellen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lassen:

Waldmeister-Apotheke, Professor-Schmidt-Straße 27
Mo – Fr    8 – 17:30 Uhr
Sa             9 – 11:30 Uhr
Schnelltests und PCR-Tests

Bitte möglichst mit Anmeldung unter Tel.: 03677-63104

 

Antonius-Apotheke, Ilmenau-Unterpörlitz, Hohe Straße 2a
Mo – Fr    8 – 12:30 Uhr     14 – 17 Uhr

Sa             9 – 11:30 Uhr
Schnelltests und PCR-Tests

Bitte möglichst mit Anmeldung unter Tel.: 03677-63435


Lebenshilfe Ilm-Kreis, Waldstraße 5a
Mo – Fr    7:30 – 12:30 Uhr  
Sa             9:30 – 12:30 Uhr
Schnelltests sind ohne Anmeldung möglich


Anspruch auf einen kostenfreien Test haben insbesondere vulnerable Personengruppen bzw. Personen, die derzeit nicht geimpft werden können sowie Genesene, die nach überstandener Erkrankung ihre Absonderung beenden wollen. Die Ansprüche bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein Eigenbeitrag von 3 Euro pro Test zu zahlen.
 
Nähere Informationen zur aktuell gültigen Testverordnung finden Sie hier

Beschäftigten der Universität werden alternativ Schnelltests in ihrer jeweiligen Struktureinheit zur Verfügung gestellt.

pixabay