Gebäudezutritt durch Mitglieder und Angehörige der Universität, Dienstleister/Vertragspartner/Mieter:
Der Zutritt zu Gebäuden der TU Ilmenau ist grundsätzlich auf Mitglieder und Angehörige der Universität wie Beschäftigte und Studierende (§ 21 ThürHG) beschränkt. Zum Nachweis der Zutrittsberechtigung ist der Dienst- bzw. Studienausweis (thoska+) ausreichend. An den Gebäudeeingängen wird durch entsprechende Beschilderung des Dezernats für Gebäude und Technik auf diese Regelung hingewiesen.
Das Zutrittsverbot gilt nicht für Dienstleister (Betriebsgesellschaft, Gebäudebetreiber, Fremdfirmen usw.), Vertreter von Vertragspartnern und Mieter, die wie Angehörige der Universität (s.o.) behandelt werden. Diese müssen sich an die Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes und gegebenenfalls branchenspezifische Infektionsschutzvorgaben halten.
Gebäudezutritt durch Externe ("Publikumsverkehr"):
Der Zutritt zu Gebäuden durch Externe („Publikumsverkehr“) ist
1.) in besonders ausgewiesenen Bereichen (z.B. Universitätsbibliothek,Landespatentzentrum PATON) oder
2.) zu besonderen dienstlichen Anlässen im Einvernehmen mit oder auf Einladung von Mitgliedern der Universität (z.B. Prüfungen, Promotionsverteidigungen, Bewerbungsgespräche, Beratung von Studieninteressierten) ausnahmsweise zulässig.
Der Leiter der Organisationseinheit nach Ziff. 1 dieses Anstrichs bzw. der Einladende nach Ziff. 2 ist verantwortlich für die Einhaltung der Infektionsschutzregeln. Hierzu gehören insbesondere
- die Information der Externen über die Infektionsschutzregeln, die Einhaltung der Abstandsregelungen, die Verhinderung von Gruppenbildungen unter Verletzung von Abstandsregelungen und die Aussprache von Hausverboten bei Zuwiderhandlungen,
- die Erfassung der Kontaktdaten der Externen - d.h. von Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs und Beginn und Ende derjeweiligen Anwesenheit - sowie die Aufbewahrung dieser Daten für die Dauer von vier Wochen, der Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter, die Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Anforderungsfall und die datenschutzgerechte Löschung oder Vernichtung nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist.
Verhalten in Gebäuden:
In Gebäuden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Grundsätzlich sind eng anliegende und gut sitzende - auch selbst genähte oderselbst hergestellte - Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase ausreichend. Jede Person ist allerdings angehalten, insbesondere in geschlossenen Räumen in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske, FFP2 usw.) zu tragen.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch in Hörsälen,Seminarräumen usw. nach dem Erreichen des Platzes (auch für Prüfende und Studierende bei Prüfungen) und unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Für den Aufenthalt von Beschäftigten am Arbeitsplatz oder in Besprechungsräumen usw. gelten die Regelungen insbesondere nach Ziffer 5 des Infektionsschutzkonzepts.
Universitätsbibliothek und Universitätsarchiv
Bis auf wenige Ausnahmen (wie Gruppenarbeit) werden derzeit alle Services angeboten. Dabei sind die Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes zu beachten.
Einzelheiten zu den aktuellen Services sind auf den Webseiten der Universitätsbibliothek und des Universitätsarchivs zu finden.
Veranstaltungen wie Schulungen, Führungen oder Kulturveranstaltungen finden in der Bibliothek bis auf Weiteres nicht statt. Einige Seminare werden als Online-Seminare angeboten.
Universitätsrechenzentrum
Das UniRZ ist seit dem 8. Juni 2020 wieder für Mitglieder und Angehörige der Universität wie Beschäftigte und Studierende zugänglich.
Das bedeutet:
Falls Sie Anliegen haben, die Sie nur persönlich am IT Service Desk vor Ort im UniRZ erledigen können, ist dies Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr unter Beachtung der Hygienevorschriften (Mundschutz, Abstandswahrung usw.) möglich.
Telefonisch ist der IT Service Desk ebenfalls weiterhin Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Sie unter +49 3677 69 1111 und per E-Mail 1111@tu-ilmenau.de erreichbar. Die PC-Pools sind zugänglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten und im Intranet des Universitätsrechenzentrums.
Universitätssportzentrum
Der organisierte Sportbetrieb des Universitätssportzentrums in Präsenz ist sowohl in Räumen als auch unter freiem Himmel derzeit eingestellt.
Die Nutzung der Sportflächen des Universitätssportzentrums durch Teilnehmende ist ebenfalls derzeit untersagt.
Die Teilnahme an präsenzfernen (Online-)Angeboten ist möglich.
Nähere Infos zum aktuellen Sportangebot des USZ
Landespatentzentrum PATON
Das Landespatentzentrum PATON ist wieder für externe Personen geöffnet.
Dabei sind die Vorgaben des Infektionsschutzkonzeptes zu beachten.
Die Beratungsdienste zu Patenten und Marken und die betreuten Eigenrecherchen im PATON können zurzeit ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung für Einzelpersonen durchgeführt werden.
Mehr Infos auf den Webseiten des PATON.
Mensa und Cafeterien
Für Beschäftigte und Studierende der TU Ilmenau bietet das Studierendenwerk in der Mensa Ehrenberg derzeit von Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr eine Inhouseversorgung und einen Außer-Haus-Verkauf an. Die Registrierung mittels QR-Code ist unbedingt zu beachten, die Bezahlung ist ausschließlich mit der thoska möglich. Außer zur Essenseinnahme besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auf den Sicherheitsabstand ist zu achten.
Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Studierendenwerks.