Fitnessraumeinweisung ab WS 2026/2027

Das USZ bietet ab WS 2026/2027 eine obligatorische Einweisung in die Fitnessraumnutzung an. Aufgrund der eigenständigen Nutzung des Fitnessraums ist eine verbindliche Einweisung vor Aufnahme des Trainings erforderlich. Die Einweisung dient der Vorbereitung auf ein sicheres und eigenverantwortliches Training.

Bisherige Nutzer/-innen müssen im Wintersemester 2026/2027 ebenfalls an der Fitnessraumeinweisung teilnehmen. Diese ist drei weitere Semester gültig und kann seitens des Nutzers mittels Teilnahmedokumentation daüber hinaus nachgewiesen werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website. Die Einweisungstermine können ab 05.10., 9 Uhr über das Online-Einschreibesystem gebucht werden.