Campussporthalle
Pandemie: Infektionsschutzkonzept
- die Teilnehmer/-innen sind verpflichtet, beim Eintreten in das Foyer und von dort bis zum Eintritt in die jeweilige Sportstätte sowie beim Verlassen bis zum Ausgang aus der Campussporthalle einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- die Teilnehmer/-innen achten untereinander auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von mindestens 1,50m.
- vor dem Betreten der jeweiligen Sportstätten sind die Hände mit dem bereitgestellten Handdesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Outdoor-Sportarten auf dem USZ-Gelände
Siehe Infektionsschutzkonzept während Pandemie
Externe Sportstätten
Es gelten die jeweiligen Sportstättenordnungen.
Pandemie: die jeweiligen Infektionsschutzkonzepte der Sportstätten sind zu beachten!
Verantwortlich für Informationen bezüglich Sportstättenzutritt ist der jeweilige Kursleiter
Pandemiebedingte Wechsel der Sportstätten, der Wechsel auf online-Training oder eine temporäre Schließung der Sportanlagen rechtfertigen keine komplette Erstattung der Kursgebühren. Können einzelne Kurstermine aufgrund angeordneter Quarantänemaßnahmen nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch aus Erstattung der Gebühren.