1. Allgemeine Grundlagen der Finanzordnung

Die allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen des Vereins sind in der Satzung enthalten. Weitere Bestimmungen sollen entsprechend der Notwendigkeit zum effektiven Einsatz finanzieller Mittel für allgemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der Finanzordnung festgelegt werden.

2. Allgemeine Richtlinien der Finanzordnung

2.1. Die Einwerbung von finanziellen Mitteln ist außer der Beitragsgebührenerhebung eine notwendige Aufgabe, die von allen Mitgliedern unterstützt werden sollte.

2.2. Die eingeworbenen Mittel und Mitgliedsbeiträge müssen auf das Girokonto des Vereins eingezahlt werden.

2.3. Die vorhandenen finanziellen Mittel werden entsprechend der Satzung unter Berücksichtigung der Wünsche der Spender zur Unterstützung der Fakultätsentwicklung sowie zur Durchführung spezieller Forschungsvorhaben oder Veranstaltungen eingesetzt.

2.4. Die Vergabe von Fördermitteln ist mit einem formlosen Antrag, der die Ziele und Aufgaben des Förderprojekts darstellt und den Betrag enthält, beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Eine Überschreitung des genehmigten Beitrages ist nicht zulässig.

2.5. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.

2.6. Die Entscheidung über die Vergabe zweckgebunden gespendeter Beträge und über Anträge bis 500,-- Euro erfolgt ohne Zeitverzug durch den Vorstandsvorsit-zenden oder einen seiner Vertreter, sofern keine Verletzung der vorliegenden Satzung oder eine Zielentfremdung erfolgt.

2.7. Anträge über die Förderung größerer Projekte und die Finanzierung von Einzel-geräten und Ausrüstungen werden in der Regel auf einer Vorstandssitzung oder einer Mitgliederversammlung entschieden. Die Anträge dafür können nach der jeweiligen Ausschreibung gestellt werden.

2.8. Alle vom Verein gewährten Zuwendungen müssen entsprechend dem Bewilligungsbescheid verwendet werden. Die Beschaffung und Inventarisierung erfolgt über die Abteilung Verwaltung/Technik der Fakultät IA. Nach Abschluss der Beschaffung erstattet der VFFIA e.V. der Fakultät IA den Betrag.

2.9. Die Abrechnung der gewährten Zuwendungen erfolgt durch die Empfänger nach Einsatz der Mittel, spätestens jedoch zum 15.12. des laufenden Jahres.

PDF-Datei der Finanzordnung