Neuer Beitrag zur empirischen Ex-Post-Analyse der Ministererlaubnis-Fälle
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06.05.2019
Neuer Beitrag zur empirischen Ex-Post-Analyse der Ministererlaubnis-Fälle
FG Wirtschaftstheorie
Prof. Dr. Oliver Budzinski und Annika Stöhr, M.Sc. (beide FG Wirtschaftstheorie, Institut für Volkswirtschaftslehre) haben einen weiteren Beitrag zur sog. Ministererlaubnis veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, einen aufgrund wettbewerbswidriger Wirkungen vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschluss nachträglich durch eine Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers doch noch zu ermöglichen. Voraussetzungen dafür ist das Vorliegen von sog. Gemeinwohlgründen. Der Beitrag untersucht die neun erteilten Ministererlaubnisse ex-post auf das Eintreten der vorausgesagten Gemeinwohlgründe. Das Papier schließt damit an ein Projekt aus dem vergangenen Jahr an (Die Ministererlaubnis als Element der deutschen Wettbewerbsordnung: eine theoretische und empirische Analyse) und ergänzt dieses theoretische Papier um eine deskriptiv empirische Analyse.
Oliver Budzinski und Annika Stöhr nehmen jeweils eine einzelne Analyse der Fälle vor und untersuchen diese ex-post zum Einen auf das Eintreten der erwarteten positiven Gemeinwohleffekte und zum Anderen darauf, ob diese potenziellen positiven Effekte tatsächlich durch die Ministererlaubnis bzw. den wettbewerbswidrigen Zusammenschluss hervorgerufen wurden. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die positiven Effekte nur in einigen wenigen Fällen eingetreten sind und in kaum einem Fall direkt durch den Zusammenschluss ausgelöst wurden. Damit zeigt sich erneut, dass das Instrument der Ministererlaubnis sowohl aus Sicht moderner ökonomischer Theorie als auch aufgrund der Ex-Post-Analyse der Fälle in der derzeitigen Ausgestaltung kein Bestandteil des deutschen Wettbewerbsrechts sein sollte. Eine umfassende Überarbeitung des Instruments, bspw. im Rahmen der 10. GWB-Novelle, ist erstrebenswert.