Grundpraktikum (6 Wochen) - Interaktive Studienpläne der TU Ilmenau
Die Interaktiven Studienpläne sind ein Informationsangebot zu den Studiengängen der TU Ilmenau.
Die rechtsverbindlichen Studienpläne entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage Studienplan).
Alle Angaben zu geplanten Lehrveranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite keine Aktualisierungen mehr vorgenommen werden. Alle Module und Studienpläne ab der PO-Version 2021 (Bachelor- und Master-Studiengänge) sind ab sofort im Campus-Portal erreichbar.
| Modulinformationen zu Grundpraktikum (6 Wochen) im Studiengang Bachelor Ingenieurinformatik 2021 | |
|---|---|
| Modulnummer | 201107 |
| Prüfungsnummer | 90010 |
| Fakultät | Fakultät für Informatik und Automatisierung |
| Fachgebietsnummer | 22 (Fakultät für Informatik und Automatisierung) |
| Modulverantwortliche(r) | N. N. |
| Turnus | ganzjährig |
| Sprache | Deutsch/Englisch |
| Leistungspunkte | |
| Präsenzstudium (h) | |
| Selbststudium (h) | |
| Verpflichtung | Pflichtmodul |
| Abschluss | alternative Studienleistung, 6 Wochen |
| Details zum Abschluss | Die Details zum Abschluss für das Grundpraktikum sind in der Anlage Berufspraktische Ausbildung der Prüfungs- und Studienordnung – Besondere Bestimmungen (PStO-BB) des jeweiligen Studiengangs festgelegt. |
| Link zum Moodle-Kurs | |
| Lehrende | |
| Anmeldemodalitäten für alternative PL oder SL | Dieses Modul enthält mindestens eine alternative semesterbegleitende Abschlussleistung. Bitte beachten Sie, dass diese in der Regel schon zu Beginn des Semesters, in dem diese angeboten wird, angemeldet werden muss. This module contains at least one alternative exam part. Please note that this must usually be registered at the beginning of the semester in which it is offered. |
| max. Teilnehmerzahl | |
| Vorkenntnisse | |
| Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen | Die im Grundpraktikum erworbenen Lernergebnisse und Kompetenzen sind in der Anlage Berufspraktische Ausbildung der Prüfungs- und Studienordnung – Besondere Bestimmungen (PStO-BB) des jeweiligen Studiengangs beschrieben. |
| Inhalt | Das Grundpraktikum soll i.d.R. vor Studienbeginn abgeleistet werden. Es ist kein Bestandteil des universitären Curriculums. Die Anforderungen an das Grundpraktikum sind in der Anlage Berufspraktische Ausbildung der Prüfungs- und Studienordnung – Besondere Bestimmungen (PStO-BB) des jeweiligen Studiengangs festgelegt. |
| Medienformen und technische Anforderungen bei Lehr- und Abschlussleistungen in elektronischer Form | |
| Literatur | |
| Lehrevaluation | |

